Trotz Corona: Vonovia führt systematische Wohnungsbegehungen durch

MieterInnenverein: Niemand muss die Vonovia-Beaufragten ins Haus lassen

Trotz der anhaltend hohen Inzidenzwerte (EN-Kreis aktuell: 132,7) hat die Vonovia in mehreren Wittener Quartieren systematische Wohnungsbegehungen angekündigt, die noch in dieser  Woheh beginnen sollen. Der MieterInnenverein Witten die Vonovia aufgefordert, auf diese Besichtigungen zu verzichten. „Die Mieter sind nicht verpflichtet, die Beauftragten der Vonovia in ihre Wohnungen zu lassen“, stellt Mietervereinssprecher Unger klar. „Selbst ohne Corona würde dazu die Begründung der Vonovia nicht ausreichen.“

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Vonovia-Mieter fordern korrekte und transparente Abrechnungen

Seit langem steht der größte deutsche Vermieter, die Vonovia SE, in der Kritik von MieterInnen und Mieterorganisationen. An vielen Standorten des Wohnungsriesen wehren sich Betroffene gegen undurchsichtige Umlagenabrechnungen, willkürliche Modernisierungen, Mängel und Mieterhöhungen. Jetzt haben sich bislang zwanzig kleine und große Mieterorganisationen – darunter der MieterInnenverein Witten –  zusammengeschlossen, um sich gegenseitig im Widerstand gegen das Geschäftsgebaren der Vonovia zu unterstützen. In einem offenen Brief an die Vonovia haben sie gemeinsame Forderungen zu den umstrittenen Abrechnungen, sowohl von Neben- als auch von Modernisierungskosten, aufgestellt.

Darin fordern die Mieterorganisationen unter anderem eine bundesweite Rückerstattung der Hauswartkosten und unbegründeter Mieterhöhungen wegen angeblicher Modernisierung.

Den Offenen Brief finden Sie hier:

https://mieteraktionärin.de/category/mieterinnen/novonovia-mieterinnenbuendnis/

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VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht

MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten 

Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“

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Prozess in Witten: Abrechnungskünstlerin Vonovia vor Gericht

Am Donnerstag, 18. Juni 2020, findet vor dem Amtsgericht Witten eine Verhandlung zu den typischen, umstrittenen Modernisierungs- und Betriebskostenabrechnungen der Vonovia statt. Am Abend desselben Tagen veranstalten wir mit dem Deutschen Mieterbund NRW ab 18.00 Uhr eine Videokonferenz über den Stand der Auseinandersetzungen mit der „Abrechnungskünstlerin“ Vonovia und über unsere weiteren Schritte.

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Vonovia verweigert Einsichtnahme endgültig

Die Vonovia hat in Schreiben an den MieterInnenverein noch einmal abgelehnt alle Belege vorzulegen, die für die Prüfung der Betriebskostenabrchnungen 2016-2018 erforderlich sind. Damit steht endgültig fest, dass die Vonovia das Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die kompletten Belege der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten systematisch verweigert. Den Beweis für die Richtigkeit seiner Abrechnungen bleibt … weiterlesen