|update 22.5.2023| Mieterinnen der Vonovia in Bottrop-Welheim sind geschockt und verzweifelt: Im März erhielten sie die Heizkostenabrechnung ihres Vermieters für den Zeitraum April 2021 bis März 2022. Verlangt werden teilweise mehr als 4.000 Euro Nachzahlung. Die Heizkosten sollen teilweise über 6 €/qm betragen haben. Auch die von der Vonovia verlangten Erhöhungen der Vorauszahlungen sind horrend. Wer soll das bezahlen? Niemand versteht die Abrechnungen. Sie enthallten zahlreiche Ungereimtheiten.
NEBENKOSTEN
Vonovia, LEG & Co bereichern sich an den Energiekosten
Mietervertreter*innen fordern transparente Abrechnungen. Nebenkosten zurückbehalten. Die im VoNO!via-MieterInnenbündnis zusammengeschlossenen Mieterorganisationen werfen den Großvermietern Vonovia und LEG vor, ihre tatsächlichen Heiz- und Betriebskosten zu verheimlichen und sich an der Energiekostenkrise zu bereichern. Sie rufen die MieterInnen dazu auf, die Einsichtnahme in sämtliche Belege zu verlangen und die Nachforderungen bis dahin zurückzubehalten. „Mit ihren selbstgefertigten Belegen … weiterlesen
Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen
Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.
Die Vonovia hat genug an uns verdient! Nicht belegte Kosten zurückbehalten!!
Als Vonovia-MieterIn haben Sie sich sicherlich schon über die hohen und undurchsichtigen Nebenkostenabrechnungen dieses größten Wohnungskonzerns Europas geärgert. Auch in diesem Herbst, in dem wir alle Angst vor der Kostenlawine haben, verlangt der Konzern Nachforderungen und erhöhte Vorauszahlungen, ohne tatsächliche Kostensteigerungen zu belegen. Das müssen die Mieter*innen nicht hinnehmen! Sie können den vollständigen Nachweis der Kosten verlangen. Solange die Vonovia nicht alles mit „echten“ Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Verträgen belegt, haben Sie das Recht, die Nachforderungen, die Erhöhungen und auch laufende Vorauszahlungen zurückzubehalten!