Heute – 20.11.2023 – hat der MieterInnenverein Witten einen letzten Versuch unternommen, für seine Mitglieder die Einsicht in die Originalbelege der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen 2021 und 2022 zu erhalten. Dazu besuchte eine Mieterdelegation, nach rechtzeitiger Ankündigung, die Konzernzentrale der Vonovia SE in Bochum. Von dem in einem Schreiben vom 17.11.2023 mitgeteilten Hausverbot war nicht mehr die Rede. Die herbeigerufenen Vertreter aus der Öffentlichkeits- und Rechtsabteilung der Vonovia beteuerten, die geforderten Original-Belege seien in der Konzentrale nicht vorhanden. Man werde dem MieterInnenverein später einen neuen Termin mitteilen. Der MieterInnenverein machte klare, dass er dieses seit Jahren praktizierte Spiel nicht akzeptiere. Er stellte noch einmal dar, welche Anforderungen an den vollständigen und prüffähigen Beleg zu stellen sind. Er betrachte die Belegvorlage als abschließend verweigert. Dabei sei er durchaus auch verhandlungsbereit, wenn die Vonovia die tatsächlichen Kosten und Gewinne offene lege.
Dem heutigen Termin vorangegangen waren zahlreiche vergebliche Aufforderungen an die Vonovia, Terminvorschläge und geeigneten Orte der Belegeinsicht vorzuschlagen. Diese Einsichtnahme ist erforderlich, weil die Vonovia auf Anfrage lediglich unvollständige Papiere übersandt hat, die zu einem großen Teil aus unzulässigen Eigenbelegen des Konzernvermieters bestehen. Außerdem will der MieterInnenverein überprüfen, ob die übersandten Kopien mit den Originalen übereinstimmen.
Auf die Einsichtnahme in die vollständigen Originale der Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise, Abnahmen und weitere Unterlagen hat jeder Mieter nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Rechtsanspruch. Solange diese Belege nicht vorgelegt werden, können die Mieterinnen und Mieter Nachforderungen und laufende Vorauszahlungen der Betriebskosten legal zurückbehalten.
Bereits im Frühjahr 2022 war ein Versuch des MieterInnenvereins Witten, die Nachweise der Kosten (damals für 2017 bis 2019/2020) in der Konzernzentrale einzusehen, an der Weigerung der Vonovia gescheitert. Die Richtigkeit dieser Abrechnungen ist damit abschließend nicht erwiesen.
Ohne Gewährung der Einsichtnahme in die vollständigen Belge kann kein Mieter der Vonovia überprüfen, ob die Abrechnungen stimmen. Wir müssen vermuten, dass sich die Vonovia in hohem Umfang an ihren Betriebskostenabrechnungen zu Lasten der Mieter bereichert.
- Wir fordern den Vorstand der Vonovia auf, die Praxis der selbstproduzierten Scheinbelege einzustellen und die tatsächlichen Kosten unverzüglich offenzulegen!
- Wir fordern alle Vonovia-MieterInnen auf, sich zusammenzuschließen und den vollständigen Beleg der tatsächlichen Kosten des Konzerns zu verlangen. Bis dieser vorgelegt ist, können die Mieter Nachforderungen und laufende Vorauszahlungen aus den Betriebs- und Heizkosten legal zurückbehalten!
Sieh dazu: