Richterin muss 1200 Seiten prüfen. Prozess zu Vonovia-Abrechnungen beim Amtsgericht Witten

|Update| Nach längeren Verzögerungen fand heute vor dem Amtsgericht Witten der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit unserer Mitglieder, der Eheleute M. (Witten-Heven) gegen die Vonovia (hier ihre Tochtergesellschaft MIRA Grundstücksgesellschaft mbH) statt (Az. 2 C 377 / 20). In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit und Prüffähigkeit von Mieterhöhungen nach instandsetzenden Modernsierungen, den Nachweis von Nebenkosten sowie Wohnungsmängel und Mietminderungen, – alles Fragen, die für die Vonovia und ihre MieterInnen über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Die gegenseitigen Schriftsätze und ihre Anlagen sollen inzwischen auf über 1200 Seiten angewachsen sein. Ein Urteil wird frühestens im Dezember erwartet. Danach wird mit einem Berufungsverfahren  gerechnet.

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Verdrängungssanierung: MieterInnen in der Röhrchenstraße wehren sich gegen die LEG

Die MieterInnen in der Röhrchenstraße 51 – 53A wehren sich gegen extrem hohe Mietsteigerungen und zum Teil unsinnige und extrem belastende „Modernisierungsmaßnahmen“ durch ihren Vermieter, die LEG Immobilien SE. Bereits vor Beginn der Maßnahmen wurden im grünen Hinterhof ohne Vorankündigung Bäume gefällt und ein Kinderspielplatz beseitigt.  Der MieterInneverein befürchtet für das gesamte Wohngebiet eine starke Anhebung der Mieten und eine Verdrängung der jetzigen BewohnerInnen.  Er fordert ein alternatives Konzept zur behutsamen Sanierung und die Unterstützung der Stadt Witten.

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VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht

MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten 

Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“

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Prozess in Witten: Abrechnungskünstlerin Vonovia vor Gericht

Am Donnerstag, 18. Juni 2020, findet vor dem Amtsgericht Witten eine Verhandlung zu den typischen, umstrittenen Modernisierungs- und Betriebskostenabrechnungen der Vonovia statt. Am Abend desselben Tagen veranstalten wir mit dem Deutschen Mieterbund NRW ab 18.00 Uhr eine Videokonferenz über den Stand der Auseinandersetzungen mit der „Abrechnungskünstlerin“ Vonovia und über unsere weiteren Schritte.

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Vonovia verweigert Einsichtnahme endgültig

Die Vonovia hat in Schreiben an den MieterInnenverein noch einmal abgelehnt alle Belege vorzulegen, die für die Prüfung der Betriebskostenabrchnungen 2016-2018 erforderlich sind. Damit steht endgültig fest, dass die Vonovia das Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die kompletten Belege der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten systematisch verweigert. Den Beweis für die Richtigkeit seiner Abrechnungen bleibt … weiterlesen