Ist das noch LEGal? So behandelt die LEG Wittener MieterInnen!

Bei ihrer Hauptversammlung am 19. Mai 2022 will die LEG die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von fast 300 Mio. Euro an ihre AktionärInnen beschließen. So sieht es der Antrag des LEG-Vorstandes vor. Die Ausschüttung entspricht knapp 44 % der Mieteinnahmen des Vorjahres. Schon seit Jahren werfen kritische AktionärInnen und Mieterorganisationen der LEG vor, dass diese hohen Gewinnausschüttungen zu Lasten der Mietenden gehen. In dieser Serie zeigen wir, welcher Tricks sich der größte Wittener Privatvermieter bedient.

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Wittener MieterInnen im Dauerstress mit der LEG

|Update 5.5.2022| Die LEG Immobilien SE – die größte renditorientierte Wohnungsgesellschaft in Witten  –  hat am 10. März 2022 ihren Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht. Der operative Gewinn (FFO1) des Konzerns stieg um 10,4 Prozent auf 423 Millionen Euro. Die Dividendenausschüttung soll um fast 9 Prozent erhöht werden. Von jedem Euro Miete, der 2021 gezahlt wurde, fließen knapp 44 Cent in die Dividenden der AktionärInnen. Für die Instandhaltung und Bewirtschaftung der Wohnungen werden nur etwa 25 Prozent der Mieteinnahmen eingesetzt. Keine Wunder, dass die Leistung für die Mieter grottenschlecht ist.  Während sich das überforderte Personal der LEG um die umfangreichen Aufkäufe kümmern muss, verschlechtert sich der Mieterservice in Witten immer mehr. Einige Beispiele aus den vergangenen 12 Monaten.

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Vorwürfe aus Witten: LEG verletzt regelmäßig die kollektiven Rechte der MieterInnen

Am 27. Mai werden die Aktionäre bei der LEG-Hauptversammlung beschließen, sich 272,5 Mio. Euro Dividenden auszuzahlen. Diese Ausschüttungen entsprechen 43% der Mieteinnahmen des Jahres 2020. Von jedem Euro Kaltmiete entfallen also 43 Cent auf die Dividende! Auch im Vergleich zu anderen börsennotierten Wohnungsunternehmen zahlen die MieterInnen der LEG damit besonders viel für die Gewinne der Aktionäre. Und sie erhalten dafür besonders schlechte oder zweifelhafte Leistungen. Es gibt viele einzelne Beispiele. In Witten werfen wir der LEG vor allem die folgenden regelmäßigen Verletzungen der kollektiven MieterInnenrechte vor.

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VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht

MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten 

Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“

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VoNO!via MieterInnenversammlung: Gegenpol zur Aktionärsversammlung des Immobilienriesen

Für den 15. Mai 2019, 18 Uhr laden Mieterbund und die Plattform der kritischen ImmobilienaktionärInnen zu einer Versammlung anlässlich der Aktionärsversammlung der Vonovia SE in Bochum ein. MieterInnen und ihre UnterstützerInnen werden ihre Vorwürfe an den größten deutschen Vermietungskonzern in kondensierter Form präsentieren.

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