Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.
Zurückbehaltung
Vonovia-Mieter halten Zahlungen zurück
Mieterverein prüft Belege für Mieterhöhungen nach Modernisierung Etwa 20 modernisierungsbetroffene Vonovia-MieterInnen in Witten-Heven und einzelne weitere MieterInnen an anderen Standorten haben den MieterInnenverein Witten beauftragt, die Begründungen der Mieterhöhungen, also die Baukosten, umfassend zu überprüfen. Bis zum Abschluss der Überprüfungen halten sie die verlangten Mieterhöhungen zurück oder zahlen sie nur unter Vorbehalt. Nach dem derzeitigen … weiterlesen