Vonovia verweigert Einsichtnahme endgültig

Die Vonovia hat in Schreiben an den MieterInnenverein noch einmal abgelehnt alle Belege vorzulegen, die für die Prüfung der Betriebskostenabrchnungen 2016-2018 erforderlich sind. Damit steht endgültig fest, dass die Vonovia das Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die kompletten Belege der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten systematisch verweigert. Den Beweis für die Richtigkeit seiner Abrechnungen bleibt der größte Wohnungskonzern seinen Mietern wenige Wochen vor der Hauptversammlung schuldig.

Nach ihrem Geschäftsbericht machte die Vonovia 2019 mehr als 120 Mio. Euro Gewinn mit innerhalb des Konzerns ausgestellten Rechnungen. Die Hauswart-, Garten-, Reinigungs-, Wartungs- und Heizkosten enthalten Gewinne und Verwaltungskosten des Vermietungs-Konzerns, die in den Betriebskosten nichts zu suchen haben. Der MieterInneverein Witten wird weiter juristisch, öffentlich und politisch gegen diese Geschäftemacherei zu Lasten der Mieter vorgehen.

Das Landgericht München hat kürzlich bestätigt, dass die Eigenbelege der Vonovia zum Nachweis der Hauswartkosten nicht ausreichen. Der Mieter hat ein Recht auf Einsichtnahme in die Dienstverträge. Allerdings kann er laut Landgericht München nicht einfach die Kosten des Hauswartes zurückverlangen. Zunächst muss er auf Vorlage der Belege klagen, was alles noch mehr verzögert. Gegen diese Entscheidung hat der Mieter mit Unterstützung des Mietervereins München Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Entscheidung wird einige Zeit dauern, wird dafür aber vielleicht richtungsweisend. Das Amtsgericht Dresden hat inzwischen ebenfalls entschieden, dass die von der Vonovia vorgelegten Rechnungen zum Nachweis der Kosten nicht ausreichen. In Witten sind mindestens zwei Klagen anhängig, bei denen es um konzerninterne Rechnungen als Beleg von Betriebskosten und Modernisierungsmieterhöhungen geht. Die grundsätzliche Frage ist hier ähnlich wie in München oder Dresden. Allerdings geht es bei uns um weit mehr als „nur“ um die Hauswartkosten.      

Wir hoffen, dass wir in Witten mit weiteren Mietern vor Gericht ziehen können. Bis zur endgültigen Entscheidung kann es lange dauern. Wie sichern die anderen MieterInnen bis dahin ihre Ansprüche? Das hängt davon ab, ob man eine Forderung des Vermieters abwehren oder ein eigenes Guthaben einfordern will.

Wenn die Vonovia aus den Abrechnungen seit 2016 Nachforderungen stellt, können die Zahlungen weiter zurückbehalten werden. Wer gegen die Abrechnungen Einwendungen erhoben hat, die Nachforderung aber unter Vorbehalt gezahlt hat, kann diese Beträge zurückverlangen und einklagen oder aufrechnen. Bitte lassen Sie sich vorher beraten!

Was aber machen aber diejenigen MieterInnen – es sind die allermeisten -, denen bei korrekter Abrechnung ein Guthaben zustehen würde? Sie können auf Rechnungslegung klagen und dann diese Rechnungen prüfen und die überzahlten Beträge zurückverlangen, – wenn ihre Forderungen bis dahin nicht verjährt sind (3 Jahre nach Abrechnung)! Eine andere Möglichkeit ist, die laufenden Vorauszahlungen zurückzubehalten, bis die Vonovia die Belege vorlegt. Hier müssen wir das Vorgehen auf jeden Fall in jedem Einzefall klären.

Als MieterInnenverein Witten wollen wir so vorgehen, dass wir für jedes Mitglied eine Korrekturberechnung der Betriebskosten vornehmen und das Ergebnis zurückfordern. . Zunächst gehen wir noch einmal die Rechnungen aller Wohnanlagen durch und stellen fest, welche genauen Kosten nicht belegt sind. Danach müssen wir mit jedem einzelnen Mieter klären, welche Forderungen wie eingefordert werden sollen.

  • Wenn Sie dazu Fragen oder Infos haben, melden Sie sich bitte.

Bei den Korrekturabrechnungen können wir uns nur auf die Einwendungen berufen, die wir für die jeweiligen Abrechnung rechtzeitig innerhalb von 12 Monaten nach der Abrechnung erhoben haben. Nur zu den Abrechnungen 2018 sind in den meisten Fällen jetzt noch Einwendungen möglich.

  • Wenn Sie Ihre Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnungen 2018 noch nicht eingereicht haben, holen Sie dies jetzt möglichst schnell nach!

Mehr Informationen auch Musterschreiben, stellen wir nach und nach unter www.vonovia-abrechnungen.mvwit.de im Internet zur Verfügung.

Es wird in den nächsten Wochen mehrere öffentliche Veranstaltungen im Internet geben, zu denen wir einladen:   

Donnerstag, 18. Juni 2020, 18 Uhr: Morgens wird es vor dem Amtsgericht Witten den Auftakt zu einem Prozess über die Abrechnungen geben. Darüber und über unser weiteres Vorgehen informieren wir öffentlich um 18 Uhr in einer Video-Konferenz, die auch auf YouTube übertragen werden soll. Link: www.18-02.mvwit.de

Montag, 29. Juni, 18 Uhr: An diesem Vorabend der Vonovia-Aktionärs-versammlung werden wir – zusammen mit anderen MieterInnen und KonzernkritikerInnen in einer „Online Kundgebung“ unseren Protest gegen die Machenschaften des Konzerns ausdrücken. Motto: „Solidarität statt Dividende“. Statt Ausschüttung einer Rekordividende fordern wir eine Senkung der überhöhten Mieten, insbesondere für Menschen, die jetzt hohe Einkommensverluste haben, Sanierungen ohne Mieterhöhungen und die Einzahlung der sehr hohen Überschüsse in einen Solidarfonds. Der Link zu der Online-Veranstaltung steht rechtzeitig unter www.29-06.mieteraktionärin.de   zur Verfügung.

Dienstag 30. Juni, 14 Uhr:  Auf der Online-Aktionärsversammlung der Vonvia werden kritische Mieter-Aktionäre unter anderem die Nichtentlastung des Vorstandes beantragen und dies unter anderem mit der fortgesetzten Weigerung der Offenlage der tatsächlichen Kosten begründen. Um 14 Uhr wird es eine Online-Pressekonferenz der Konzernkritiker geben. Link: www.30-06.mieteraktionärin.de