Stoppt die blaue Flut!

Nicht nur in Deutschland, überall in Europa steigen die Mieten immer extremer. Für Finanzanleger aus aller Welt sind die MieterInnen zu Goldgruben geworden, die man hemmungslos ausnehmen kann. Das liegt vor allem daran, dass die Mieten und Preise der knappen Wohnungen viel zu wenig kontrolliert werden. Ohne strikte Mietbegrenzungen käme selbst auch massenhafter Neubau nicht … weiterlesen

Vor der Landtagswahl: Das Wohnungswesen in NRW neu verfassen

Am 15. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Für viele Bereiche des Wohnungswesens ist das Land zuständig. Aufgrund der zunehmenden Wohnungsnöte sind die Herausforderungen gewaltig. Durch die Notwendigkeit, in unseren Städten so schnell wie möglich Klimaneutralität zu erreichen, werden sie noch enormer. Aber das Wohnungswesen in NRW ist nicht in der Verfassung, diese doppelte Herausforderung bewältigen zu können. In der nächste Legislaturperiode muss sich viel ändern.

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Bundesweite Demonstration gegen hohe Mieten und Verdrängung

Am 11. September 2021 gibt es in Berlin eine große Demonstration gegen die hohen Mietsteigerungen und die Verdrängung in ganz Deutschland. Beginn um 13 Uhr am Alexander-Platz. Der MieterInnenverein Witten beteiligt sich und unterstützt die nachfolgenden Aufrufe der bundesweiten Bündnisse. Gerade auch für das Ruhrgebiet brauchen wir einen echten Mietendeckel und eine Strategie, um die vielen Wohnungen der Finanzindustrie wieder unter gesellschaftliche Kontrolle zu bekommen.

Wer mit nach Berlin will, melde sich bitte.

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Protestkundgebung in Witten: Wohnungen gehören nicht an die Börse!

Für kommenden Samstag, 27.3.2021 rufen der MieterInnenverein Witten und das Mieterforum Ruhr zu einer Protestkundgebung gegen börsennotierte und anderer renditeorientierte Vermietungsunternehmen im Ruhrgebiet auf. Die Kundgebung, Teil des europaweiten Housing Action Day, beginnt um 11 Uhr an der Berliner Straße (Fußgängerzone, Nähe Nordeingang „Stadtgalerie“) in Witten. Es müssen selbstverständlich Masken getragen werden, und der Mindestabstand von 1,50 m muss eingehalten werden.

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