Hauswartkosten nicht belegt: BGH kassiert Nebenkostentrick der Vonovia

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 2.12.2021 veröffentlichten Urteil (BGH VIII ZR 114/21) die Auffassung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnenbündnisses bestätigt: Für den Beleg der „Hauswartkosten“, die die Vonovia jedes Jahr mit den Nebenkosten von den MieterInnen einbehält, reichen die bislang vorgelegten konzerninternen Rechnungen und Verträge nicht aus. Denn diese enthalten keine Festlegungen der tatsächlichen Vergütung. Die MieterInnen haben ein Recht darauf, auch die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten ausweisen.

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Da ist etwas faul im Staate Vonovia

Bundesweites Bündnis organisiert Prüfung der Nebenkosten

Das bundesweite VoNO!via-MieterInnenbündnis hat heute in mehreren Städtenauf die völlig intransparenten Nebenkostenabrechnungen der Vonovia aufmerksam gemacht. Die Abrechnungen werden zu großen Teilen mit vom Konzern selbst angefertigten Rechnungen, Verträgen und Buchungen gerechtfertigt. Diese können von den MieterInnen nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Abrechnungen in hohem Umfang nicht offengelegte Konzerngewinne enthalten. Hinzu kommen zahlreiche Einzel-Fehler. „Bis auf wenige Sonderfälle ist keine der von uns überprüften Nebenkostenabrechnungen in Ordnung“, stellt das VoNO!via-MieterInnenbündnis fest. Das Bündnis hat mit dem Aufbau einer bundesweiten Unterstützungsstruktur zur Überprüfung der Abrechnungen begonnen.

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Richterin muss 1200 Seiten prüfen. Prozess zu Vonovia-Abrechnungen beim Amtsgericht Witten

|Update| Nach längeren Verzögerungen fand heute vor dem Amtsgericht Witten der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit unserer Mitglieder, der Eheleute M. (Witten-Heven) gegen die Vonovia (hier ihre Tochtergesellschaft MIRA Grundstücksgesellschaft mbH) statt (Az. 2 C 377 / 20). In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit und Prüffähigkeit von Mieterhöhungen nach instandsetzenden Modernsierungen, den Nachweis von Nebenkosten sowie Wohnungsmängel und Mietminderungen, – alles Fragen, die für die Vonovia und ihre MieterInnen über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Die gegenseitigen Schriftsätze und ihre Anlagen sollen inzwischen auf über 1200 Seiten angewachsen sein. Ein Urteil wird frühestens im Dezember erwartet. Danach wird mit einem Berufungsverfahren  gerechnet.

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Trotz Corona: Vonovia führt systematische Wohnungsbegehungen durch

MieterInnenverein: Niemand muss die Vonovia-Beaufragten ins Haus lassen

Trotz der anhaltend hohen Inzidenzwerte (EN-Kreis aktuell: 132,7) hat die Vonovia in mehreren Wittener Quartieren systematische Wohnungsbegehungen angekündigt, die noch in dieser  Woheh beginnen sollen. Der MieterInnenverein Witten die Vonovia aufgefordert, auf diese Besichtigungen zu verzichten. „Die Mieter sind nicht verpflichtet, die Beauftragten der Vonovia in ihre Wohnungen zu lassen“, stellt Mietervereinssprecher Unger klar. „Selbst ohne Corona würde dazu die Begründung der Vonovia nicht ausreichen.“

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