Sozialleistungen beantragen UND Abrechnungen prüfen!

|update| Wenn mit den Nebenkostenabrechnungen hohe Nachforderungen fällig werden und der Vermieter stark erhöhte Vorauszahlungen verlangt, stehen vielen MieterInnen Sozialleistungen zu, – eventuell auch nur für einen Monat.  Dazu muss man in dem Monat der Fälligeit der Abrechnung einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Was aber muss man beachten, wenn man gleichzeitig die Richtigkeit  der Abrechnung prüfen und die Nachforderungen so lange zurückbehalten will?

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Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.

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