Sozialleistungen beantragen UND Abrechnungen prüfen!

|update| Wenn mit den Nebenkostenabrechnungen hohe Nachforderungen fällig werden und der Vermieter stark erhöhte Vorauszahlungen verlangt, stehen vielen MieterInnen Sozialleistungen zu, – eventuell auch nur für einen Monat.  Dazu muss man in dem Monat der Fälligeit der Abrechnung einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Was aber muss man beachten, wenn man gleichzeitig die Richtigkeit  der Abrechnung prüfen und die Nachforderungen so lange zurückbehalten will?

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Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.

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„Squadron“ unterliegt vor Gericht, klagt aber immer weiter

Ein drastisches Beispiel für intransparente und überhöhte Nebenkosten bietet die Squadron Real Estate GmbH in Witten.  Die Vermieterin der Häuser an der Post-, Bahnhof- und Berliner Straße in Witten versucht schon lange aus der Angst der MieterInne Profit zu schlagen. Vor einigen Monaten hat sie die BewohnerInnen  aufgefordert, sehr viel höhere Heizkostenvorauszahlungen zu leisten. Dabei war noch lange nicht klar, wie hoch die Steigerung wirklich ausfällt. Die höheren Heizkosten hat Squadron lediglich mit einem Bild-Zeitungsartikel zu „belegt“!

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VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht

MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten 

Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“

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