MieterInnenverein: Niemand muss die Vonovia-Beaufragten ins Haus lassen
Trotz der anhaltend hohen Inzidenzwerte (EN-Kreis aktuell: 132,7) hat die Vonovia in mehreren Wittener Quartieren systematische Wohnungsbegehungen angekündigt, die noch in dieser Woheh beginnen sollen. Der MieterInnenverein Witten die Vonovia aufgefordert, auf diese Besichtigungen zu verzichten. „Die Mieter sind nicht verpflichtet, die Beauftragten der Vonovia in ihre Wohnungen zu lassen“, stellt Mietervereinssprecher Unger klar. „Selbst ohne Corona würde dazu die Begründung der Vonovia nicht ausreichen.“
Nach den Ankündigungsschreiben der Vonovia dienen die durch ein Consulting-Unternehmen durchgeführten „Begehungen“ der „Aktualisierung von Wohnungs- und Gebäudedaten“. Die Entgegennahme von Mängelmeldungen wird in dem Schreiben ausdrücklich ausgeschlossen. Die Begehungen in Heven sollen bereits am 23.4.2021 beginnen. Die MieterInnen werden in den Schreiben von der Vonovia nicht darauf hingewiesen, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, die Vonovia-MitarbeiterInnen in die Wohnung zu lassen.
Ganz unabhängig von der Pandemie gilt nach gefestigter Rechtsprechung: Der Mieter muss die Besichtigung durch den Vermieter nur dulden, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt (BGH, Urt. v. 04.06.2014 – VIII ZR 289/13 – WuM 2014, 495; LG München II, Beschl. v. 21.07.2008 – 12 S 1118/08 – NJW-RR 2009, 376; AG Bonn, Urt. v. 25.05.2005 – 5 C 275/04 – NJW-RR 2006, 1387). Als ein solcher Grund würde zum Beispiel die Überprüfung eines Schadens oder Mangels gelten, was die Vonovia aber ausdrücklich ausschließt. Auch eine Verkaufsvorbereitung wäre ein legitimer Grund zur Wohnungsbesichtigung. Eine allgemeine „Aktualisierung von Wohnungs- und Gebäudedaten“ stellt dagegen kein berechtigtes Interesse an einer Besichtigung dar.
„Dass die Vonovia ausgerechnet in Zeiten der Pandemie eine derartige systematische Bestandsaufnahme mit zahlreichen Wohnungsbesichtigungen vornimmt, ist uns unbegreiflich“, sagt Knut Unger. „Wir fragen uns, welcher Teufel dieses Unternehmen reitet, dass es seine MieterInnen und MitarbeiterInnen so gefährdet. Die Vonovia muss diese Aktion sofort abblasen! Auch die Behörden sollten nicht untätig bleiben und dieses Vorgehen möglichst unterbinden.“