Das Amtsgericht München hat einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.
Offener Brief: Vonovia bereichert sich an undurchsichtigen Abrechnungen
In einem weiteren Offenen Brief an den Vonovia-Vorstand wirft der MieterInnenverein Witten dem Wohnungskonzern vor, die realen Kosten bei der Abrechnung von Umlagen für Betriebskosten und Modernisierungen zu verheimlichen und höhere Kosten zu verlangen als ihm zusteht. Es handle sich um standardisierte Vorgehensweisen. Zum Offenen Brief