Betriebskosten bei Vonovia und LEG: Keine Zahlung  ohne vollständige Belege!

In zwei öffentlichen Veranstaltungen informiert der MieterInnenverein Witten darüber, wie MieterInnen sich zusammenschließen können, um die Abrechnungen gemeinsam zu prüfen und undurchsichtige Forderungen abzuwehren:

  • Informationsveranstaltung zur Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Vonovia: Montag, 16. Oktober 2023, 18:00 Uhr Zur Dritten Halbzeit, Haldenweg 2, 58455 Witten
  • Informationsveranstaltung zur Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der LEG Immobilien: Mittwoch, 18. Oktober 2023, 19:00 Uhr, Katholische Kirchengemeinde, Stockumer Str. 17, 58453 Witten

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Da ist etwas faul im Staate Vonovia

Bundesweites Bündnis organisiert Prüfung der Nebenkosten

Das bundesweite VoNO!via-MieterInnenbündnis hat heute in mehreren Städtenauf die völlig intransparenten Nebenkostenabrechnungen der Vonovia aufmerksam gemacht. Die Abrechnungen werden zu großen Teilen mit vom Konzern selbst angefertigten Rechnungen, Verträgen und Buchungen gerechtfertigt. Diese können von den MieterInnen nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Abrechnungen in hohem Umfang nicht offengelegte Konzerngewinne enthalten. Hinzu kommen zahlreiche Einzel-Fehler. „Bis auf wenige Sonderfälle ist keine der von uns überprüften Nebenkostenabrechnungen in Ordnung“, stellt das VoNO!via-MieterInnenbündnis fest. Das Bündnis hat mit dem Aufbau einer bundesweiten Unterstützungsstruktur zur Überprüfung der Abrechnungen begonnen.

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Offener Brief: Vonovia bereichert sich an undurchsichtigen Abrechnungen

In einem weiteren Offenen Brief an den Vonovia-Vorstand wirft der MieterInnenverein Witten dem Wohnungskonzern vor, die realen Kosten bei der Abrechnung von Umlagen für Betriebskosten und Modernisierungen zu verheimlichen und höhere Kosten zu verlangen als ihm zusteht. Es handle sich um standardisierte Vorgehensweisen. Zum Offenen Brief

Vonovia: Münchener Hausmeister-Urteil – Folgen für Witten und andere Standorte?

Das Amtsgericht München hat  einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung  berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.

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