Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.

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Aufsuchende Rechnungsprüfung bei Velero Wohnen

MieterInnen wollten vor Ort Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen nehmen. Aber der Verwalter öffnete nicht.

Seit mehreren Jahren warten MieterInnen in Witten und Dorsten vergeblich darauf, dass ihnen der deutschlandweit tätige Immobilienkonzern „Velero Wohnen“ Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen gewährt.  Am 23. März wollten sie endlich Klarheit schaffen. Nach rechtzeitiger Vorankündigung suchte eine Abordnung der MieterInnenvereins  mit 5 betroffenen MieterInnen die Velero-Geschäftsstelle in der Bochumer Karl-Langestraße auf. Aber die Türen blieben verschlossen. „Damit ist bestätigt, dass die Velero keine Einsichtnahme in die Kostenachweise ermöglicht“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Unsere Mitglieder können die Nachforderungen des Vermieters und ihre laufende Vorauszahlungen für die Betriebskosten zurückbehalten.“

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Wie die LEG die Wittener MieterInnen zu schröpfen versucht

Heute hat die LEG Immobilien SE – die zweitgrößte Vermieterin in Witten  – ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt.  Nach dem Vorschlag des LEG-Vorstandes sollen 272,5 Mio. Euro an Dividende ausgeschüttet werden, trotz Corona!  Zugleich sind die Leistungen für die MieterInnen nicht besser geworden, und die LEG versucht sich Einnahmen zu verschaffen, die ihr bei korrekter Vorgehensweise nicht zustehen würden. Siehe dazu die heutige Stellungnahme der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen. Der MieterInnenverein Witten kann ein Lied davon singen, was das konkret bedeutet.

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