Bei ihrer Hauptversammlung am 19. Mai 2022 will die LEG die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von fast 300 Mio. Euro an ihre AktionärInnen beschließen. So sieht es der Antrag des LEG-Vorstandes vor. Die Ausschüttung entspricht knapp 44 % der Mieteinnahmen des Vorjahres. Schon seit Jahren werfen kritische AktionärInnen und Mieterorganisationen der LEG vor, dass diese hohen Gewinnausschüttungen zu Lasten der Mietenden gehen. In dieser Serie zeigen wir, welcher Tricks sich der größte Wittener Privatvermieter bedient.
AKTUELLES
Viel zu regeln! Es braucht eine neue Wohnungspolitik in NRW
Auch an Rhein und Ruhr wird die Wohnungsnot immer dramatischer. Auch hier steigen Mieten und Nebenkosten stark an. Die Unterbringung von Geflüchteten, zurzeit aus der Ukraine, verschärft die Konkurrenz um die wenigen Wohnungen, die noch erschwinglich sind. Während Bundesregierung und Union ihre Prioritäten bei Militärausgaben setzen, müssen sich Länder und Kommunen um die Wohnungsversorgung kümmern. … weiterlesen
Aufsuchende Rechnungsprüfung bei Velero Wohnen
MieterInnen wollten vor Ort Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen nehmen. Aber der Verwalter öffnete nicht.
Seit mehreren Jahren warten MieterInnen in Witten und Dorsten vergeblich darauf, dass ihnen der deutschlandweit tätige Immobilienkonzern „Velero Wohnen“ Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen gewährt. Am 23. März wollten sie endlich Klarheit schaffen. Nach rechtzeitiger Vorankündigung suchte eine Abordnung der MieterInnenvereins mit 5 betroffenen MieterInnen die Velero-Geschäftsstelle in der Bochumer Karl-Langestraße auf. Aber die Türen blieben verschlossen. „Damit ist bestätigt, dass die Velero keine Einsichtnahme in die Kostenachweise ermöglicht“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Unsere Mitglieder können die Nachforderungen des Vermieters und ihre laufende Vorauszahlungen für die Betriebskosten zurückbehalten.“
Hauswartkosten nicht belegt: BGH kassiert Nebenkostentrick der Vonovia
Der Bundesgerichtshof hat in einem am 2.12.2021 veröffentlichten Urteil (BGH VIII ZR 114/21) die Auffassung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnenbündnisses bestätigt: Für den Beleg der „Hauswartkosten“, die die Vonovia jedes Jahr mit den Nebenkosten von den MieterInnen einbehält, reichen die bislang vorgelegten konzerninternen Rechnungen und Verträge nicht aus. Denn diese enthalten keine Festlegungen der tatsächlichen Vergütung. Die MieterInnen haben ein Recht darauf, auch die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten ausweisen.
Vonovia-9-Monatsbericht: Überdurchschnittliche Mietsteigerungen und undurchsichtige Abrechnungen
Heute hat die Vonovia ihre wirtschaftlichen Ergebnisse für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2021 bekannt gegeben. Nach der Berechnung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnen-Bündnisses beruhen etwa 110 Mio. Euro des operativen Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (EBITDA) auf konzerninternen Nebenkosten- und Modernisierungsabrechnungen. Diese sind mietrechtlich äußerst fragwürdig. Das Bündnis fordert die Rückerstattung ungerechtfertigter Gewinnaufschläge an die … weiterlesen