Nach Protesten: Schweizer Wohnungs-AG Peach nahm Kündigungen und Mahnungen zurück

[UPDATE 14.4.0221] Im letzten Jahr hat der Luxemburger Immobilienkonzern Grand City Properties ein Paket mit tausenden Wohnungen in NRW an den Zürcher Immobilienkonzern Peach Property Group verkauft. Darunter auch die Häuser in dem Wohnviertel Auf dem Höffken/Wannen in Witten-Heven. Keine drei Monate nach dem Verwalterwechsel erhielt eine ganze Reihe von MieterInnen nun Zahlungserinnerungen in vierstelliger Höhe. Einzelnen langjährigen Mietern wurde sogar fristlos  gekündigt. Der MieterInnenverein Witten, der seit vielen Jahren Menschen aus diesem Quartier vertritt, sprach von einem „sinnlosen Versuch, die MieterInnen zur Zahlung unbegründeter Forderungen zu bewegen“. Inzwischen hat Peach in Schreiben den den MieterInnenverein und die betroffenen Mietenden die Kündigungen zurückgezogen und auf Altforderungen verzichtet.

Auf dem Höffken

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Streit um Mietschulden vermeiden

Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, dem kann fristlos gekündigt werden. Vielfach – aber nicht immer – kann eine solche Kündigung abgewendet werden, indem man die rückständige Miete schnell nachzahlt, oder sich mit dem Vermieter über Ratenzahlungen einigt. Aber auch unpünktliche Zahlungen können zu einer Kündigung führen. Leider hat die Rechtsprechung dazu geführt, dass die Rechtslage komplizierter geworden ist. Wenn Ihnen eine Kündigung wegen eines Zahlungsrückstands zugestellt oder angedroht wird, sollten Sie sich unbedingt im MieterInnenverein beraten lassen!

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