Das Amtsgericht München hat einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.
Vonovia-Mieter halten Zahlungen zurück
Mieterverein prüft Belege für Mieterhöhungen nach Modernisierung Etwa 20 modernisierungsbetroffene Vonovia-MieterInnen in Witten-Heven und einzelne weitere MieterInnen an anderen Standorten haben den MieterInnenverein Witten beauftragt, die Begründungen der Mieterhöhungen, also die Baukosten, umfassend zu überprüfen. Bis zum Abschluss der Überprüfungen halten sie die verlangten Mieterhöhungen zurück oder zahlen sie nur unter Vorbehalt. Nach dem derzeitigen … weiterlesen