Neuer Mietspiegel: Vonovia und LEG treiben die Mieten

Ab 1. Juli 2023 soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Witten gelten. Er fällt deutlich höher aus als bei der letzten Erhebung. Daran haben  vor allem Vonovia und LEG einen Anteil.  Ihre Mieten lagen 73 Ct/qm über dem übrigen Durchschnitt.

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Die Vonovia hat genug an uns verdient! Nicht belegte Kosten zurückbehalten!!

Als Vonovia-MieterIn haben Sie sich sicherlich schon über die hohen und undurchsichtigen Nebenkostenabrechnungen dieses größten Wohnungskonzerns Europas geärgert. Auch in diesem Herbst, in dem wir alle Angst vor der Kostenlawine haben, verlangt der Konzern Nachforderungen und erhöhte Vorauszahlungen, ohne tatsächliche Kostensteigerungen zu belegen. Das müssen die Mieter*innen nicht hinnehmen! Sie können den vollständigen Nachweis der Kosten verlangen. Solange die Vonovia nicht alles mit „echten“ Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Verträgen belegt, haben Sie das Recht, die Nachforderungen, die Erhöhungen und auch laufende Vorauszahlungen zurückzubehalten!

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Aufsuchende Rechnungsprüfung bei Velero Wohnen

MieterInnen wollten vor Ort Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen nehmen. Aber der Verwalter öffnete nicht.

Seit mehreren Jahren warten MieterInnen in Witten und Dorsten vergeblich darauf, dass ihnen der deutschlandweit tätige Immobilienkonzern „Velero Wohnen“ Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen gewährt.  Am 23. März wollten sie endlich Klarheit schaffen. Nach rechtzeitiger Vorankündigung suchte eine Abordnung der MieterInnenvereins  mit 5 betroffenen MieterInnen die Velero-Geschäftsstelle in der Bochumer Karl-Langestraße auf. Aber die Türen blieben verschlossen. „Damit ist bestätigt, dass die Velero keine Einsichtnahme in die Kostenachweise ermöglicht“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Unsere Mitglieder können die Nachforderungen des Vermieters und ihre laufende Vorauszahlungen für die Betriebskosten zurückbehalten.“

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VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht

MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten 

Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“

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