Vonovia verweigert Einsichtnahme endgültig

Die Vonovia hat in Schreiben an den MieterInnenverein noch einmal abgelehnt alle Belege vorzulegen, die für die Prüfung der Betriebskostenabrchnungen 2016-2018 erforderlich sind. Damit steht endgültig fest, dass die Vonovia das Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die kompletten Belege der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten systematisch verweigert. Den Beweis für die Richtigkeit seiner Abrechnungen bleibt … weiterlesen

Vonovia-Mieter halten Zahlungen zurück

Mieterverein prüft Belege für Mieterhöhungen nach Modernisierung Etwa 20 modernisierungsbetroffene Vonovia-MieterInnen in Witten-Heven und einzelne weitere MieterInnen an anderen Standorten haben den MieterInnenverein Witten beauftragt, die Begründungen der Mieterhöhungen, also die Baukosten, umfassend zu überprüfen. Bis zum Abschluss der Überprüfungen halten sie die verlangten Mieterhöhungen zurück oder zahlen sie nur unter Vorbehalt. Nach dem derzeitigen … weiterlesen

Mietpreistreiber VONOVIA

MieterInnenverein Witten wirft Konzern vor, ordnungswidrig überhöhte Mieten zu verlangen Der MieterInnenverein Witten wirft dem größten deutschen Wohnungsunternehmen, der Vonovia SE, vor, in der Ruhrstadt Mieten zu verlangen, die oft mehr als ein Drittel über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Konzern nutze Wohnungssanierungen und den hohen Bedarf an familiengerechten Wohnungen, um die örtlichen Mieten insgesamt … weiterlesen

Offener Brief: Vonovia bereichert sich an undurchsichtigen Abrechnungen

In einem weiteren Offenen Brief an den Vonovia-Vorstand wirft der MieterInnenverein Witten dem Wohnungskonzern vor, die realen Kosten bei der Abrechnung von Umlagen für Betriebskosten und Modernisierungen zu verheimlichen und höhere Kosten zu verlangen als ihm zusteht. Es handle sich um standardisierte Vorgehensweisen. Zum Offenen Brief

Vonovia: Münchener Hausmeister-Urteil – Folgen für Witten und andere Standorte?

Das Amtsgericht München hat  einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung  berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.

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