Nebenkosten: LEG überzieht MieterInnen mit rechtswidrigen Mahnschreiben

|update| Die LEG Immobilien SE überzieht in Witten MieterInnen, die die die letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnungen überprüfen wollen und bis dahin Zahlungen zurückbehalten, mit unbegründeten Mahnschreiben.

In den letzten Wochen haben knapp 40 Mitglieder des MieterInnenvereins Witten von der LEG Mahnschreiben erhalten, in denen ihnen mit Anwalt, zusätzlichen Kosten und der Möglichkeit fristloser Kündigungen gedroht wird.  Der angebliche Zahlungsrückstand besteht jewiels aus Nachforderungen der Nebenkostenabrechnung für 2021 und/oder aus Erhöhungen der Vorauszahlungen. Der MieterInnenverein hatte den Abrechnungen und Erhöhungen in allen Fällen widerspochen und die Einsichtnahme in die Belege gefordert. Bis zur Gewährung der Einsichtnahme machen die MieterInnen von ihrem Zurückbehaltungsrceht Gebrauch.

Der MieterInnenverein hat die automatisierten Mahnnschreiben des Großvermieters als rechchtwidrig zurückgewiesen und einen Verzicht auf die Verwendung nichtzutreffender Klauseln in den Serienschreiben gefordert. Die LEG scheint diese Aufforderung zu inorieren. Rechtliche Konsequenzen für die LEG werden von uns noch geprüft.

Die MieterInnen sollten sich durch die rechtswidrigen Drohungen der LEG nicht verunsicheren lassen. Hat der Mieter die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung gefordert, steht ihm nach BGH-Rechtsprechnung zweifelsfrei ein Zurückbehaltungsrecht nach Nachforderungen und Vorauszahlungen zu, bis die Belege eingesehen werden konnten.