Vonovia-MieterInnen in Bottrop geschockt: Bis über 4000 Euro Heizkostenachforderungen

|update 22.5.2023|  Mieterinnen der Vonovia in Bottrop-Welheim sind geschockt und verzweifelt: Im März erhielten sie die Heizkostenabrechnung ihres Vermieters für den Zeitraum April 2021 bis März 2022. Verlangt werden teilweise mehr als 4.000 Euro Nachzahlung. Die Heizkosten sollen teilweise über 6 €/qm betragen haben. Auch die von der Vonovia verlangten Erhöhungen der Vorauszahlungen sind horrend. Wer soll das bezahlen? Niemand versteht die Abrechnungen. Sie enthallten zahlreiche Ungereimtheiten.

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Razzia in der Vonovia-Konzernzentrale

Vonovia und LEG müssen endlich die tatsächlichen Kosten offenlegen und nicht belegte Kosten erstatten!

Am 7. März haben Polizei und Steuerfahnder die Konzernzentrale der Vonovia in Bochum durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit, Betrugs und Steuerhinterziehung. Vier Personen wurden verhaftet. Der Vorwurf: Vonovia-Beschäftigte sollen Geld- und Sachleistungen erhalten haben, um bestimmte Baufirmen bei der Vergabe von Aufträgen zu bevorzugen. Es sollen auch Leistungsverzeichnisse manipuliert worden sein, um Kosten für Leistungen abzurechnen, die gar nicht erbracht wurden. Die Geschädigten sind in diesen Fällen möglicherweise die Mieter. Denn sie zahlen die gefälschten Rechnungen über Modernisierungsmieterhöhungen und Nebenkosten.

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Die Vonovia hat genug an uns verdient! Nicht belegte Kosten zurückbehalten!!

Als Vonovia-MieterIn haben Sie sich sicherlich schon über die hohen und undurchsichtigen Nebenkostenabrechnungen dieses größten Wohnungskonzerns Europas geärgert. Auch in diesem Herbst, in dem wir alle Angst vor der Kostenlawine haben, verlangt der Konzern Nachforderungen und erhöhte Vorauszahlungen, ohne tatsächliche Kostensteigerungen zu belegen. Das müssen die Mieter*innen nicht hinnehmen! Sie können den vollständigen Nachweis der Kosten verlangen. Solange die Vonovia nicht alles mit „echten“ Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Verträgen belegt, haben Sie das Recht, die Nachforderungen, die Erhöhungen und auch laufende Vorauszahlungen zurückzubehalten!

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Hauswartkosten nicht belegt: BGH kassiert Nebenkostentrick der Vonovia

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 2.12.2021 veröffentlichten Urteil (BGH VIII ZR 114/21) die Auffassung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnenbündnisses bestätigt: Für den Beleg der „Hauswartkosten“, die die Vonovia jedes Jahr mit den Nebenkosten von den MieterInnen einbehält, reichen die bislang vorgelegten konzerninternen Rechnungen und Verträge nicht aus. Denn diese enthalten keine Festlegungen der tatsächlichen Vergütung. Die MieterInnen haben ein Recht darauf, auch die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten ausweisen.

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