VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht

MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten 

Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“

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Prozess in Witten: Abrechnungskünstlerin Vonovia vor Gericht

Am Donnerstag, 18. Juni 2020, findet vor dem Amtsgericht Witten eine Verhandlung zu den typischen, umstrittenen Modernisierungs- und Betriebskostenabrechnungen der Vonovia statt. Am Abend desselben Tagen veranstalten wir mit dem Deutschen Mieterbund NRW ab 18.00 Uhr eine Videokonferenz über den Stand der Auseinandersetzungen mit der „Abrechnungskünstlerin“ Vonovia und über unsere weiteren Schritte.

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Vonovia verweigert Einsichtnahme endgültig

Die Vonovia hat in Schreiben an den MieterInnenverein noch einmal abgelehnt alle Belege vorzulegen, die für die Prüfung der Betriebskostenabrchnungen 2016-2018 erforderlich sind. Damit steht endgültig fest, dass die Vonovia das Recht des Mieters auf Einsichtnahme in die kompletten Belege der tatsächlichen Betriebs- und Heizkosten systematisch verweigert. Den Beweis für die Richtigkeit seiner Abrechnungen bleibt … weiterlesen