Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.
Nebenkosten
Nebenkosten: LEG überzieht MieterInnen mit rechtswidrigen Mahnschreiben
|update| Die LEG Immobilien SE überzieht in Witten MieterInnen, die die die letzten Betriebs- und Heizkostenabrechnungen überprüfen wollen und bis dahin Zahlungen zurückbehalten, mit unbegründeten Mahnschreiben.
Vonovia: Prüfung der Nebenkostenabrechnungen 2017-2020
|Update| Der MieterInnenverein Witten prüft seit Jahren die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Vonovia. Hier stellen wir einige Dokumente aus diesen Prüfungen zur Verfügung. Es handelt sich um Sammelschreiben für unsere Mitglieder.
Aufsuchende Rechnungsprüfung bei Velero Wohnen
MieterInnen wollten vor Ort Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen nehmen. Aber der Verwalter öffnete nicht.

Seit mehreren Jahren warten MieterInnen in Witten und Dorsten vergeblich darauf, dass ihnen der deutschlandweit tätige Immobilienkonzern „Velero Wohnen“ Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen gewährt. Am 23. März wollten sie endlich Klarheit schaffen. Nach rechtzeitiger Vorankündigung suchte eine Abordnung der MieterInnenvereins mit 5 betroffenen MieterInnen die Velero-Geschäftsstelle in der Bochumer Karl-Langestraße auf. Aber die Türen blieben verschlossen. „Damit ist bestätigt, dass die Velero keine Einsichtnahme in die Kostenachweise ermöglicht“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Unsere Mitglieder können die Nachforderungen des Vermieters und ihre laufende Vorauszahlungen für die Betriebskosten zurückbehalten.“
Richterin muss 1200 Seiten prüfen. Prozess zu Vonovia-Abrechnungen beim Amtsgericht Witten
|Update| Nach längeren Verzögerungen fand heute vor dem Amtsgericht Witten der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit unserer Mitglieder, der Eheleute M. (Witten-Heven) gegen die Vonovia (hier ihre Tochtergesellschaft MIRA Grundstücksgesellschaft mbH) statt (Az. 2 C 377 / 20). In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit und Prüffähigkeit von Mieterhöhungen nach instandsetzenden Modernsierungen, den Nachweis von Nebenkosten sowie Wohnungsmängel und Mietminderungen, – alles Fragen, die für die Vonovia und ihre MieterInnen über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Die gegenseitigen Schriftsätze und ihre Anlagen sollen inzwischen auf über 1200 Seiten angewachsen sein. Ein Urteil wird frühestens im Dezember erwartet. Danach wird mit einem Berufungsverfahren gerechnet.