Sozialleistungen beantragen UND Abrechnungen prüfen!

|update| Wenn mit den Nebenkostenabrechnungen hohe Nachforderungen fällig werden und der Vermieter stark erhöhte Vorauszahlungen verlangt, stehen vielen MieterInnen Sozialleistungen zu, – eventuell auch nur für einen Monat.  Dazu muss man in dem Monat der Fälligeit der Abrechnung einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Was aber muss man beachten, wenn man gleichzeitig die Richtigkeit  der Abrechnung prüfen und die Nachforderungen so lange zurückbehalten will?

weiterlesen

Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.

weiterlesen

Aufsuchende Rechnungsprüfung bei Velero Wohnen

MieterInnen wollten vor Ort Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen nehmen. Aber der Verwalter öffnete nicht.

Seit mehreren Jahren warten MieterInnen in Witten und Dorsten vergeblich darauf, dass ihnen der deutschlandweit tätige Immobilienkonzern „Velero Wohnen“ Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen gewährt.  Am 23. März wollten sie endlich Klarheit schaffen. Nach rechtzeitiger Vorankündigung suchte eine Abordnung der MieterInnenvereins  mit 5 betroffenen MieterInnen die Velero-Geschäftsstelle in der Bochumer Karl-Langestraße auf. Aber die Türen blieben verschlossen. „Damit ist bestätigt, dass die Velero keine Einsichtnahme in die Kostenachweise ermöglicht“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Unsere Mitglieder können die Nachforderungen des Vermieters und ihre laufende Vorauszahlungen für die Betriebskosten zurückbehalten.“

weiterlesen