Betriebskosten bei Vonovia und LEG: Keine Zahlung  ohne vollständige Belege!

In zwei öffentlichen Veranstaltungen informiert der MieterInnenverein Witten darüber, wie MieterInnen sich zusammenschließen können, um die Abrechnungen gemeinsam zu prüfen und undurchsichtige Forderungen abzuwehren:

  • Informationsveranstaltung zur Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Vonovia: Montag, 16. Oktober 2023, 18:00 Uhr Zur Dritten Halbzeit, Haldenweg 2, 58455 Witten
  • Informationsveranstaltung zur Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der LEG Immobilien: Mittwoch, 18. Oktober 2023, 19:00 Uhr, Katholische Kirchengemeinde, Stockumer Str. 17, 58453 Witten

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Vonovia-MieterInnen in Bottrop geschockt: Bis über 4000 Euro Heizkostenachforderungen

|update 22.5.2023|  Mieterinnen der Vonovia in Bottrop-Welheim sind geschockt und verzweifelt: Im März erhielten sie die Heizkostenabrechnung ihres Vermieters für den Zeitraum April 2021 bis März 2022. Verlangt werden teilweise mehr als 4.000 Euro Nachzahlung. Die Heizkosten sollen teilweise über 6 €/qm betragen haben. Auch die von der Vonovia verlangten Erhöhungen der Vorauszahlungen sind horrend. Wer soll das bezahlen? Niemand versteht die Abrechnungen. Sie enthallten zahlreiche Ungereimtheiten.

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Vonovia, LEG & Co bereichern sich an den Energiekosten 

Mietervertreter*innen fordern transparente Abrechnungen. Nebenkosten zurückbehalten. Die im VoNO!via-MieterInnenbündnis zusammengeschlossenen Mieterorganisationen werfen den Großvermietern Vonovia und LEG vor, ihre tatsächlichen Heiz- und Betriebskosten zu verheimlichen und sich an der Energiekostenkrise zu bereichern. Sie rufen die MieterInnen dazu auf, die Einsichtnahme in sämtliche Belege zu verlangen und die Nachforderungen bis dahin zurückzubehalten.       „Mit ihren selbstgefertigten Belegen … weiterlesen

Sozialleistungen beantragen UND Abrechnungen prüfen!

|update| Wenn mit den Nebenkostenabrechnungen hohe Nachforderungen fällig werden und der Vermieter stark erhöhte Vorauszahlungen verlangt, stehen vielen MieterInnen Sozialleistungen zu, – eventuell auch nur für einen Monat.  Dazu muss man in dem Monat der Fälligeit der Abrechnung einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Was aber muss man beachten, wenn man gleichzeitig die Richtigkeit  der Abrechnung prüfen und die Nachforderungen so lange zurückbehalten will?

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Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.

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