Das Amtsgericht München hat einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.
NEBENKOSTEN
Barkenberg: Mietersieg gegen Müllentsorgungskosten der LEG
Das Landgericht Essen hat über eine Berufung von LEG-Mietern in Dorsten-Barkenberg entschieden und den Mietern, die die hohen „Innotec“-Müllentsorgungskosten nicht zhaklen wollten, recht gegeben. Das Urteil ist aber leider nur begrenzt übertragbar.
TOP 5 der Vonovia-Betriebskostentricks in Witten
Unter dem Titel „Bereichert sich Vonovia an seinen Mietern?“ berichtete Spiegel-Online gestern über Vorwürfe von Mietern, der größte deutsche Wohnungskonzern verlange immer wieder unberechtigte Betriebskosten. Der MieterInnenverein Witten kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass die Betriebskostenabrechnungen der Vonovia fast immer Fehler zu Lasten der MieterInnen enthalten. „Wir kennen bei uns KEINE Betriebskostenabrechnung der Vonovia SE, die rechtlich völlig korrekt wäre“, sagt Vereinssprecher Knut Unger. Hier die aktuellen TOP5 der Vonovia-Betriebskostentricks aus den Akten des MieterInnenvereins Witten:
