Welt-Habitat-Tag: Eckpunkte für einen Kurswechsel in der Landeswohnungspolitik

Heute, am 5. Oktober, wird der Habitat-Tag der Vereinten Nationen begangen. Er steht unter dem offiziellen Motto „Angemessene Unterkünfte für alle“. Aus diesem Anlass hat das das Mieterforum Ruhr (Mietervereine Bochum, Dortmund, Witten und Mietergemeinschaft Essen) auf den gewaltigen Reformbedarf aufmerksam gemacht, der auch bei uns besteht, um das Menschenrecht auf eine angemessene, sichere, bezahlbare, erreichbare und gesunde Wohnung ohne Diskriminierung  jetzt und in Zukunft für alle zu sichern.

Weltweit haben über 3 Milliarden Menschen keinen Zugang zu würdigem Wohnraum. Mehr als 1,1 Milliarden leben unter unsicheren Bedingungen in informellen Siedlungen, und hunderte Millionen sind wohnungslos. Auch in NRW und im Ruhrgebiet spitzt sich die Krise des bezahlbaren Wohnens immer weiter zu. Die Mieten, insbesondere bei Neuvermietungen, steigen rapide. Die Betriebskosten entwickeln sich zunehmend zu einem preistreibenden Faktor.

Ein zentraler Treiber sind börsennotierte Wohnungsunternehmen, die zum Beispiel in Dortmund rund 20 % des Mietwohnungsbestandes kontrollieren. Wer derzeit noch einen sicheren und bezahlbaren Mietvertrag hat, tut gut daran, nicht umzuziehen. Es gibt kaum noch erschwingliche, gute Wohnungen. Am Ende der Kette trifft es die Schwächsten. Das Elend der Obdachlosigkeit auf unseren Straßen wird immer sichtbarer. Und was soll erst die Zukunft mit steigenden Heizkosten und lebensgefährlich heißen Sommern bringen?

Eckpunkte für einen Kurswechsel in der Landeswohnungspolitik

Nach Ansicht des Mieterinnenvereins Witten kommt der Landespolitik nach den Wahlen im kommenden April eine Schlüsselrolle bei der Lösung dieser gewaltigen Probleme zu. Noch ist es Zeit umzusteuern, um einen landesweiten Wohnungsnotstand, wie er zum Beispiel in Köln längst besteht, abzuwenden.

Er  plädiert für drei große Reformprojekte:

Recht-auf-Wohnung-Gesetz

ERSTENS muss das Land seine Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des öffentlichen Rechts ausschöpfen, um die Wirtschaftsakteure zu verpflichten, den bestehenden Wohnraum zu erhalten und für die bedarfsgerechte Versorgung aller Menschen einzusetzen. Dafür müssen die Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des bestehenden Wohnungsaufsichtsrechts zu einer menschenrechtsbasierten Pflichtaufgabe in allen Städten ausgebaut und um präventive Verpflichtungen zur Instandhaltung der Immobilien ergänzt werden. Aus dem „Wohnraumstärkungsgesetz“, das heute in einigen Städten leider für Räumungen und Abrisse  missbraucht wird, muss ein „Recht-auf-Wohnung-Gesetz“ werden.

Zur Umsetzung des Gesetzes, müssen die Wohnungsmärkte und ihre Akteure in allen Städten quartiersorientiert beobachtet werden. Nur dann kann die soziale Wohnraumversorgung integriert geplant werden. Die Zweckentfremdung von Wohnraum (Leerstand, Kurzzeitvermietung) muss landesweit unter kommunalen Genehmigungsvorbehalt gestellt und konsequent kontrolliert werden.

Die bestehende Registrierung von Kurzzeitvermietungen in Städten mit Zweckentfremdungssatzungen sollte mit Transparenzregistern verbunden und zu einem einheitlichen elektronischen Wohnungsregister ausgebaut werden, das Markttransparenz für alle Beteiligten herstellt.

Die Kommunen müssen befähigt werden, Verstöße gegen das Verbot der Mietpreisüberhöhung zu prüfen und zu ahnden.

Und nicht zuletzt muss es wieder eine kommunale Wohnungsvermittlung geben, die Belegungs- und Besetzungsrechte, aber auch freiwillige Vereinbarungen mit Wohnungsanbietern nutzt, um Wohnungen nach sozialer Dringlichkeit zu vergeben und einen freiwilligen Wohnungstausch ohne Mietsteigerung zu ermöglichen. Wie derzeit im Land Berlin diskutiert, sollten große Wohnungseigentümer außerdem verpflichtet werden, einen Teil ihrer Wohnungen nach sozialer Dringlichkeit zu kontrollierten Mieten an Sozialwohnungsberechtigte zu vermieten.

Die Menschenrechtsorientierung dieses Gesetzes sollte durch die Aufnahme des Rechts auf Wohnung in die Landesverfassung abgesichert werden. Ein erster Schritt wäre die Einrichtung einer Ombudsstelle für das Recht auf Wohnung. An diese sollen sich Menschen wenden können, deren Wohnrecht verletzt wird – egal ob durch Privateigentümer, übergriffige Nachbarn oder willkürlich handelnde oder untätige Behörden.

Als Teil der Gesetzgebung muss zudem ein einklagbarer Anspruch auf eine angemessene Wohnung geschaffen werden. Menschen auf der Straße und in Notunterkünften brauchen zuallererst eine eigene Wohnung. In der Regel kann ihnen nur dann auch bei ihren weiteren Problemen wirksam geholfen werden.

Eckpunkte für einen Kurswechsel in der Landeswohnungspolitik

ZWEITENS muss das Land NRW die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein marktrelevantes gemeinwirtschaftliches Wohnungsangebot entsteht, das unmittelbar der sozialen Wohnungsversorgung dient. Der vielversprechendste Ansatz dafür ist, dass – ggf. in Anlehnung an die NRW.Bank – ein Wohnungssondervermögen in der Form einer Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen wird, welches als Holding für regionale und lokale gemeinwirtschaftliche Wohnungs- und Wohnungsbauträger dient.

Diese landesübergreifende Struktur kann die Basis dafür darstellen, die über 450.000 Wohnungen, die in NRW seit etwa 20 Jahren unter die Kontrolle von Finanzinvestoren geraten sind, durch ein Vergesellschaftungsgesetz nach Artikel 15 GG in Gemeineigentum zu überführen und so ihrem Bestimmungszweck wieder zuzuführen.

Die Entschädigung für dieses Vergesellschaftung kann – wie Gutachten in Berlin zeigen – verfassungskonform unterhalb des Verkehrswertes erfolgen, durch öffentliche Anleihen außerhalb des Landeshaushalts finanziert und aus den laufenden Mieteinnahmen gedeckt werden.

Soziale Klimasanierung

DRITTENS ist es dringend erforderlich, dass das Land seine Anstrengungen für einen bezahlbaren und sozial-ökologischen Umbau der Wohnungsbestände vervielfacht. Dabei geht es zum einen darum, im gesamten Gebäudebestand möglichst schnell Klimaneutralität zu erreichen, ohne dass Menschen mit geringem Einkommen und in benachteiligten Wohngebieten davon überfordert werden.

Inzwischen geht es aber auch darum, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um in den Geschosswohnungsbeständen die erforderlichen Klimaanpassungen durchzuführen. Wie der letzte Sommer gezeigt hat, müssen unbedingt Maßnahmen ergriffen werden, um Menschen vor Hitzewellen zu schützen. Zugleich sind die Wohngebiete vor Starkregenereignissen zu wappnen.

Unabhängig von diesen klimapolitischen Herausforderungen ist es auch erforderlich, die dezentrale Versorgung aller Menschen und eine umweltgerechte Mobilität zu sichern. Große Anstrengungen sind erforderlich, um die wachsende Zahl der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen so mit Wohnraum zu versorgen, dass sie nicht in ihren Wohnungen eingeschlossen und auf ansonsten unnötige Pflege angewiesen sind.

Schließlich besteht in den Wohnungsbeständen vor allem der 1950er bis 1970er Jahre ein großer Nachholbedarf bei der Sanierung der Wasserstränge und der Heizungen.

Um diese komplexen Maßnahmen ohne Überforderung der Bewohnerinnen und Kommunen zu meistern, ist eine neue Welle der Stadterneuerung erforderlich, die vor allem das Instrument der kommunalen Sanierungssatzung mit ihren vorgeschriebenen Beteiligungen, ihren Eingriffsrechten und Sozialplanverpflichtungen konsequent nutzt.

Um diese Möglichkeiten zu nutzen, ist es dringend erforderlich, die Wohnungs- und Städtebauförderung des Landes neu auszurichten und deutlich zu verstärken.

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Am 17. November 2026 wird das Mieterforum Ruhr seine landespolitischen Forderungen im DGB-Haus in Essen vorstellen. Beginn 18 Uhr