Aufsuchende Rechnungsprüfung bei Velero Wohnen

MieterInnen wollten vor Ort Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen nehmen. Aber der Verwalter öffnete nicht.

Seit mehreren Jahren warten MieterInnen in Witten und Dorsten vergeblich darauf, dass ihnen der deutschlandweit tätige Immobilienkonzern „Velero Wohnen“ Einsicht in den Beleg der Nebenkostenabrechnungen gewährt.  Am 23. März wollten sie endlich Klarheit schaffen. Nach rechtzeitiger Vorankündigung suchte eine Abordnung der MieterInnenvereins  mit 5 betroffenen MieterInnen die Velero-Geschäftsstelle in der Bochumer Karl-Langestraße auf. Aber die Türen blieben verschlossen. „Damit ist bestätigt, dass die Velero keine Einsichtnahme in die Kostenachweise ermöglicht“, erklärt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Unsere Mitglieder können die Nachforderungen des Vermieters und ihre laufende Vorauszahlungen für die Betriebskosten zurückbehalten.“

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Housing Action Day: Wittener Mieten-Tribunal am 26.3.22

Aus Anlass des Housing Action Day, dem europäischen Aktionstag gegenMietenwahnsinn, Verdrängung und Wohnungsnot, veranstaltete der MieterInnenverein Witten in der Fußgängerzone ein „Mieten-Tribunal“: Wittener MieterInnen und ihre Organisation machten aktuelle Missstände bei einer ganzen Reihe von renditeorientierten Vermietungsunternehmen in der Ruhrstadt öffentlich. Konkret beschuldigt, Mieterrechte in in Witten zu missachten wurden: LEG Immobilien, Vonovia, Velero, Squadron … weiterlesen

Vor der Landtagswahl: Das Wohnungswesen in NRW neu verfassen

Am 15. Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt. Für viele Bereiche des Wohnungswesens ist das Land zuständig. Aufgrund der zunehmenden Wohnungsnöte sind die Herausforderungen gewaltig. Durch die Notwendigkeit, in unseren Städten so schnell wie möglich Klimaneutralität zu erreichen, werden sie noch enormer. Aber das Wohnungswesen in NRW ist nicht in der Verfassung, diese doppelte Herausforderung bewältigen zu können. In der nächste Legislaturperiode muss sich viel ändern.

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Hauswartkosten nicht belegt: BGH kassiert Nebenkostentrick der Vonovia

Der Bundesgerichtshof hat in einem am 2.12.2021 veröffentlichten Urteil (BGH VIII ZR 114/21) die Auffassung des bundesweiten VoNO!via-MieterInnenbündnisses bestätigt: Für den Beleg der „Hauswartkosten“, die die Vonovia jedes Jahr mit den Nebenkosten von den MieterInnen einbehält, reichen die bislang vorgelegten konzerninternen Rechnungen und Verträge nicht aus. Denn diese enthalten keine Festlegungen der tatsächlichen Vergütung. Die MieterInnen haben ein Recht darauf, auch die Rechnungen und Verträge einzusehen, die die tatsächlichen Kosten ausweisen.

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