Vonovia und LEG müssen auf illegale Heizkostenforderungen verzichten!
Zukünftige Bundesregierung muss rechtliche Schlupflöcher schließen!
Pressemitteilung, 12.11.2024
Heute hat das Recherche-Netzwerk Correctiv einen Beitrag zum Thema „Mieter in der Heizungsfalle“ veröffentlicht. Eine der Grundlagen der Recherche waren Unterlagen und Erkenntnisse aus Prüfungen von Heizkostenabrechnungen mit extrem hohen Nachforderungen in Bottrop-Welheim, Berlin-Mariendorf, Göttingen-Grone und Stuttgart-Vaihingen durch betroffene MieterInnen und ihre Organisationen. Aktive MieterInnen der vier Standorte hatten sich Ende 2023 zu einem „Arbeitskreis Wärmekämpfe“ im bundesweiten MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. zusammengeschlossen. Seitdem halten viele hundert Betroffene Nachforderungen in vierstelligen Höhen zurück.
Zu der heutigen Veröffentlichung von „Correctiv“ erklärt das Bündnis:
„Unser gemeinsames Etappenziel ist es, dass die Vermietungskonzerne Vonovia und LEG die existenzbedrohenden Horrorabrechnungen für die Heizkosten im Zeitraum um 2022 vollständig zurücknehmen. Auf diesem Wege haben wir schon einige wichtige Teilerfolge erzielt. Die Enthüllungen von Correctiv machen es erneut ein Stück unwahrscheinlicher, dass die beiden Konzerne ihr „Augen-zu-und-durch“ auf Dauer rechtfertigen können.
Die Recherche bestätigt noch einmal, was wir den Vermietungskonzernen und ihren Wärmelieferanten seit mehr als 12 Monaten vorhalten: Die starken Preissprünge bei der Wärmelieferung in den Jahren 2021-2023 beruhten auf börsenorientierten Preisgleitklauseln, die völlig intransparent waren und nicht den Anforderungen der geltenden Fernwärmeverordnung genügen. Die verlangten Preise lagen wahrscheinlich weit über der tatsächlichen Entwicklung der Energiebeschaffungskosten. Die Klauseln sind deshalb unwirksam und nichtig. Vonovia und LEG versuchen nicht einmal nachzuweisen, dass es sich anders verhält.
Vonovia und LEG reichen Kosten & Rsieken an die Mieter weiter
Anstatt nun einen Schlussstrich zu ziehen, auf die überzogenen Forderungen zu verzichten und im Zweifel den Rechtsstreit mit den Versorgern zu suchen, wollen die Konzerne die Mietenden weiter mit den Kosten und Risiken belasten, die sie durch ihr vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln hervorgerufen haben.
Nach eindeutigen Rechtsgutachten zu Göttingen-Grone erwägt die LEG inzwischen zwar, den Rechtsstreit mit ihrem dortigen Wärmelieferanten zu suchen, aber nur, wenn sämtliche MieterInnen auf die Einrede der Verjährung verzichten. Falls die LEG in dem Rechtsstreit nach Jahren unterliegen würde, müssten die MieterInnen oder die Sozialleistungsträger horrende Summen nachzahlen. Die LEG ginge aus dem Ganzen auf jeden Fall ohne Verluste hervor.
In Bottrop versucht die Vonovia, die organisierte Mieterschaft mit immer neuen undurchsichtigen Unterlagen hinzuhalten. Sie überzieht die MieterInnen mit rechtswidrigen Zahlungserinnerungen, die sie dann doch wieder zurückziehen muss.
Auch in Berlin-Mariendorf-Ost liegen keine gültigen Korrekturen vor. Die Vonovia ist auf Tauchstation gegangen. Die Mietenden werden im Ungewissen gelassen.
In Stuttgart hat die Vonovia Zahlungsklage gegen drei MieterInnen erhoben, die ihr Zurückbehaltungsrecht ausüben. Es handelt sich um reine Saldoklagen, die die berüchtigten „Mietenkonten“ der Vonovia per „Paste & Copy“ übernehmen, auf die streitigen Fragen inhaltlich aber keinerlei Bezug nehmen. Die Vonovia hält es nicht einmal für nötig, ihre Klagen ordentlich zu begründen! Mehr Arroganz ist kaum möglich. Aber damit tut sich die Vonovia keinen Gefallen. Derart unsubstantiierte Klagen brechen vor Gericht zusammen.
Ist ein Grund für dieses Verhalten vielleicht, dass die Vonovia bei ihren Abrechnungen besonders viel zu verbergen hat? Immerhin ist der Konzern über die Deutsche Wohnen an den Gewinnen ihres Wärmelieferanten G+D beteiligt. Auch mit dieser Frage hat sich Correctiv beschäftigt.
Wir können nur alle MieterInnen ermutigen, hartnäckig zu bleiben und die Forderungen zurückzubehalten, bis die Rechtmäßigkeit aller Kostenpositionen lückenlos bewiesen ist, die Forderungen verjährt sind oder endlich Verstand und Anstand bei den Großvermietern einkehren.
Forderungen an den Gesetzgeber
Damit sich Horrorszenarien wie in den letzten Jahren und die zermürbenden Katz & Maus-Spiele nicht ewig wiederholen, brauchen wir dringend neue gesetzliche Regelungen für die Wärmelieferung. Zu der geplanten Neufassung der Fernwärmeverordnung wird es vor den Neuwahlen nun wohl nicht mehr kommen. Ein Durchbruch für die Rechte der MieterInnen und EndverbraucherInnen wäre diese aber ohnehin nicht geworden.
Von der zukünftigen Bundesregierung erwarten wir, dass sie das gesamte Regelwerk der Wärmelieferung überarbeitet. Wir brauchen eine echte Transparenz, auch für die EndverbraucherInnen. Die Einhaltung zulässiger Vertragsregelungen und Preise muss öffentlich kontrolliert werden. Die Auslagerung der Heizung an einen Wärmelieferanten darf nur dann erlaubt sein, wenn dabei tatsächlich CO2 eingespart wird, wenn dies auf Dauer nicht zu höheren Wohnkosten führt und wenn die MieterInnen an der Entscheidung beteiligt werden.
Der Gesetzgeber muss auch klarstellen: Vermietungskonzerne, insbesondere auch börsennotierte, dürfen die Rechnungen, die sie sich für eigens zu diesem Zweck gegründete Tochterunternehmen ausstellen, nicht als „Kosten“ an die MieterInnen weiterreichen.
Für den Arbeitskreis Wärmekämpfe in MieterInnenbündbnis VoNO!via & Co.
Knut Unger, MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
Ruth Carcassonne, Mieterinitiative Mariendorf-Ost (MiMO)
Marina Scharnowski, Mietergemeinschaft Gartenstadt Bottrop Welheim
Antonietta Ferri, Prüfgemeinschaft NAK Stuttgart-Vaihingen
Hendrik Falkenberg, Prüfgemeinschaft Göttingen-Grone