Razzia in der Vonovia-Konzernzentrale

Vonovia und LEG müssen endlich die tatsächlichen Kosten offenlegen und nicht belegte Kosten erstatten!

Am 7. März haben Polizei und Steuerfahnder die Konzernzentrale der Vonovia in Bochum durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit, Betrugs und Steuerhinterziehung. Vier Personen wurden verhaftet. Der Vorwurf: Vonovia-Beschäftigte sollen Geld- und Sachleistungen erhalten haben, um bestimmte Baufirmen bei der Vergabe von Aufträgen zu bevorzugen. Es sollen auch Leistungsverzeichnisse manipuliert worden sein, um Kosten für Leistungen abzurechnen, die gar nicht erbracht wurden. Die Geschädigten sind in diesen Fällen möglicherweise die Mieter. Denn sie zahlen die gefälschten Rechnungen über Modernisierungsmieterhöhungen und Nebenkosten.

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Vonovia, LEG & Co bereichern sich an den Energiekosten 

Mietervertreter*innen fordern transparente Abrechnungen. Nebenkosten zurückbehalten. Die im VoNO!via-MieterInnenbündnis zusammengeschlossenen Mieterorganisationen werfen den Großvermietern Vonovia und LEG vor, ihre tatsächlichen Heiz- und Betriebskosten zu verheimlichen und sich an der Energiekostenkrise zu bereichern. Sie rufen die MieterInnen dazu auf, die Einsichtnahme in sämtliche Belege zu verlangen und die Nachforderungen bis dahin zurückzubehalten.       „Mit ihren selbstgefertigten Belegen … weiterlesen

Sozialleistungen beantragen UND Abrechnungen prüfen!

|update| Wenn mit den Nebenkostenabrechnungen hohe Nachforderungen fällig werden und der Vermieter stark erhöhte Vorauszahlungen verlangt, stehen vielen MieterInnen Sozialleistungen zu, – eventuell auch nur für einen Monat.  Dazu muss man in dem Monat der Fälligeit der Abrechnung einen Antrag beim Jobcenter oder beim Sozialamt stellen. Was aber muss man beachten, wenn man gleichzeitig die Richtigkeit  der Abrechnung prüfen und die Nachforderungen so lange zurückbehalten will?

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Das Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen

Dass MieterInnen, die vergeblich die Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege verlangt haben, Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung zurückbehalten können, ist halbwegs bekannt. Weniger bekannt ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht auch auf die laufenden Vorauszahlungen erstreckt.

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