Wie die LEG die Wittener MieterInnen zu schröpfen versucht

Heute hat die LEG Immobilien SE – die zweitgrößte Vermieterin in Witten  – ihren Geschäftsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt.  Nach dem Vorschlag des LEG-Vorstandes sollen 272,5 Mio. Euro an Dividende ausgeschüttet werden, trotz Corona!  Zugleich sind die Leistungen für die MieterInnen nicht besser geworden, und die LEG versucht sich Einnahmen zu verschaffen, die ihr bei korrekter Vorgehensweise nicht zustehen würden. Siehe dazu die heutige Stellungnahme der Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen. Der MieterInnenverein Witten kann ein Lied davon singen, was das konkret bedeutet.

FAST KEINE LEG-MIETERHÖHUNG IN WITTEN IST FEHLERFREI

Schon seit Ende des letzten Jahres läuft in Witten wieder eine Welle von Mieterhöhungsversuchen der LEG. Die MieterInnen sollen einer Anhebung der Grundmieten auf die angeblich geltenden Mietspiegelwerte zustimmen. Wer nicht zustimmt, der wird mit Mahnschreiben unter Druck gesetzt. Alle dem MieterInneverein bekannten Mieterhöhungsverlangen der LEG enthalten dabei einen grundsätzlichen Fehler: Sie gehen ohne Begründung von dem Oberwert der Mietspiegelspanne aus, obwohl rechtlich im Normalfall vom Mittelwert auszugehen ist.

Außerdem ordnet die LEG die Wohnungen in vielen Fällen falsch in den Mietspiegel an. In Herbede werden zum Beispiel Fassadenmodernisierungen in Ansatz gebracht, obwohl diese schon 25 Jahre alt sind. In Annener Wohnungen wir unterschlagen, dass oft keine Iso-Fenster vorhanden sind. Nach unserer Schätzung liegen in mindestens 90% der Fälle die Mietforderungen über den Werten, die sich schon bei oberflächlicher Prüfung anhand des Mietspiegels ergeben.

Hinzu kommen bei einigen Wohnungen Nachteile, die aus unserer Sicht eine Einordnung unterhalb des Mittelwertes der Mietspiegelspannen erforderlich machen. In vielen Fällen in Herbede sind zum Beispiel die Elektroninstallationen stark veraltet, und wenn die Mieter nicht selbst dafür gesorgt hätten, gäbe es in manchen Wohnungen keine Verfliesung der Bäder und Küchen. In der Ebertstraße in Annen liegt eine veraltete Blockheizung vor, und die Wohnungen haben sehr große Dielen ohne Fenster, deren Wohnwert niedriger ist als bei üblichen Räumen.

Im Ergebnis kennt der MieterInnenverein Witten nicht eine einzige Mieterhöhung der LEG, die man als Mieter ohne Korrekturen unterschreiben sollte. In einem Teil der Fälle ist die Mieterhöhung ganz unbegründet, in einem anderen Teil der Fälle kann man nur einer geringeren Erhöhung als verlangt zustimmen. Oft handelt es sich dann um einstellige Beträge.

Oft akzeptiert die LEG diese Korrekturen sogar. Sie will es wohl lieber nicht auf Gerichtsprozesse mit Mitgliedern des MieterInnenvereins ankommen lassen.  Viele gleichgültige oder ängstliche Mieter werden die Mieterhöhungen aber wahrscheinlich akzeptieren. Mit ihren Zustimmungen verschafft sich die LEG Einnahmen, die ihr bei konsequenter Wahrnehmung der Mieterrechte nicht zustehen würden. Zugleich treibt sie das durchschnittliche Mietniveau in Witten an. Das wird dann bei der nächsten Erhebung im Mietspiegel abgebildet und kann zu höheren Mieten für alle führen.

Der MieterInnenverein Witten ruft daher die MieterInnen auf, keine Mieterhöhung ungeprüft zu akzeptieren.

NEBENKOSTEN SEIT JAHREN NICHT VOLLSTÄNDIG BELEGT

Das gleiche gilt für die Nebenkostenabrechnungen. Hier legt die LEG in Witten seit langem jährliche Abrechnungen vor, die sie auch nach Jahren zum Teil nicht belegen kann.

Zum Beispiel werden überall Kosten für einen Hauswart umgelegt, den die meisten Mieter nie zu Gesicht bekommen haben. Als „Nachweise“ für die angeblichen Tätigkeiten kann die LEG-Verwaltung nur „Rechnungen“ vorlegen, die sie sich selbst geschrieben hat. Obwohl sie zum Beispiel in Bielefeld gerichtlich dazu verurteilt wurde, die Personalkosten offenzulegen, weigert sie sich, irgendeinen Nachweis für angeblichen Kosten zu erbringen.

Unzureichende Kostennachweise gibt es auch zu Teilen der Gartenpflegekosten, der „Müllreduktion“, der „Sperrmüllkosten“ u.v.a.m. Grundsätzlich verlangt die LEG angebliche Wartungskosten für die Rauchmelder, obwohl das die meisten Mietverträge nicht zulassen. Es kommen auch extreme technischen Fehler bei den Verbrauchserfassungsgeräten für das Wasser vor. Nach einem langen Prozess gegen einen Mieter aus Annen musste die LEG eingestehen, dass einige ihrer Wasseruhren „rückwärts“ liefen. Die Abrchnung musste stark korrgiert werden.

In den letzten Jahren ist das Problem mit Heizkostenrechnungen hinzugekommen, die die LEG-Tochter ESP innerhalb des Konzerns erstellt. Mit Hilfe dieser Unternehmens-Konstruktion vermietet der LEG-Konzern zum Beispiel Verbrauchserfassungsgeräte an sich selbst und legt die „Miete“ dann als „Kosten“ auf die MieterInnen um.  In immer mehr Fällen übergibt die LEG gleich die ganze Heizung an ihr Tochterunternehmen und berechnet dann „Wärmekosten“, die nicht mehr anhand der Energielieferungskosten überprüft werden können.

Viele Mitglieder des MieterInnenvereins halten aus diesen und anderen Gründen Betriebskosten-Nachforderungen der LEG zurück. Zum Teil auch seit etlichen Jahren. In vielen Fällen verzichtet die LEG inzwischen am Ende auf die Forderungen. Zur Zeit bietet sie gerade „Vergleiche“ für das Abrechnungsjahr 2017 an.

In manchen Fällen betreibt die LEG auch gerichtliche Klagen, die sie dann oft ganz oder teilwiese zurückzieht. Es kommt auf jeden Fall fast immer zu Vergleichen, die für die einzelnen MieterInnen günstig sind. Die Kehrseite dieser Kompromisse ist, dass die LEG ihre grundsätzliche Praxis nicht ändert und bei der Masse der MieterInnen zusätzlich Rendite macht.

Dagegen hilft, wenn kein Mieter der LEG seine Mieterhöhungen und Abrechnungen unwidersprochen akzeptiert.!

Und was für die LEG gilt, gilt natürlich auch für die Vonovia und viele andere Firmen, die die MieterInnen zu Gunsten ihrer „Investoren“ mit immer unübersichtlicheren Methoden zu schröpfen versuchen.

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