Heizkosten: Erst prüfen, dann zahlen!

Aufgrund der gestiegenen Gaspreise  kommen auf die VerbraucherInnen sehr viel höhere Energiekosten zu. Die Angst vor Schulden und Wohnungsverlust geht um. Aber auch in der Energiekrise gilt: Erst prüfen, dann zahlen!

Einige VermieterInnen versuchen aus der Angst Profit zu schlagen. In Witten hat ein Immobilienunternehmer, der schon mehrfach durch überzogene Nebenkostenabrechnungen aufgefallen war, dreifach höhere Heizkostenvorauszahlungen verlangt und dies lediglich mit einem Bild-Zeitungsartikel „belegt“. So geht es nicht!

Verlangt der Vermieter in einer Betriebskostenabrechnung Nachforderungen und höhere Vorauszahlungen, muss er die tatsächlichen Kosten und Kostensteigerungen belegen können. Dafür muss er der Mietpartei auf deren Verlangen Einsichtnahme in die Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise gewähren. Solange das trotz rechtzeitiger Aufforderung nicht oder nicht vollständig geschieht, kann die Mietpartei die Nachforderungen zurückbehalten. Sie kann dann auch den Vorauszahlungserhöhungen widersprechen und laufende Vorauszahlungen zurückbehalten!

Wegen berechtigter Zurückbehaltungen kann man nicht gekündigt werden. Erst wenn der Vermieter die tatsächlichen Kosten belegt hat, muss man die Zurückbehaltungen nachzahlen. Mieter*innen sollten die einbehaltenen Beträge deshalb zurücklegen und bis zur Klärung nicht ausgeben.

Belegt der Vermieter alle Kosten, kommt man um die Nachzahlung und Zahlung der Erhöhung nicht herum. In diesen Fällen sollte man undebedingt rechtzeitig prüfen, ob man Ansprüche auf ergänzende Sozialleistungen hat. Der Antrag muss im dem Monat gestellt werden, in dem die Zahlung fällig wird.

Besonderes Misstrauen ist bei den Vermietungskonzernen Vonovia und LEG geboten. Diese haben für die Abrechnung von Heiz- und Stromkosten eigene Tochterunternehmen gegründet. Bisher haben sie nicht einmal belegt, dass sie die in den Berechnungen stehenden Beträge tatsächlich gezahlt haben. Hier sollten die Mieter immer die vollständigen Belege aller tatsächlichen Kosten verlangen. Der MieterInnenverein hilft weiter.