Keine Hilfe aus Berlin für Wittener MieterInnen

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein „Mietrechtsanpassungsgesetz“ ist für die Mieterinnen und Mieter in Witten weitgehend bedeutungslos. Die kleinen Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse und die leichte Absenkung der „Modernisierungsumlage“ betreffen die Städte im Ruhrgebiet schon deshalb nicht, weil sie nicht zu den Gebieten mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“ gehören, auf die die Geltung dieser Regelungen gemäß Bundesgesetz beschränkt ist.     

Gerade auch in Witten sehen sich immer mehr MieterInnen mit „Modernisierungen“ konfrontiert, die zu sehr hohen, nicht selten existenzbedrohenden Mieterhöhungen führen. Vor allem börsennotierte Konzerne wie Vonovia und LEG, die in Witten große, ehemals werksverbunden und öffentlich Wohnungsbestände besitzen,  nutzen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten einer „Umlage“ der Baukosten auf die Miete aus. Die Stadt droht einen wesentlichen Teil ihrer preisgünstigen Wohnungsbestände zu verlieren, die für die Versorgung vieler Menschen auf Dauer unbedingt erforderlich sind.

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Veränderungen des Mietrechts werden daran nichts ändern. Die Absenkung der „Modernisierungsumlage“ von 11 auf 8 Prozent ist nicht nur viel zu gering, um Vonovia & Co von extremen Mieterhöhungen abzuhalten. Sie ist in Witten auch schon deshalb völlig wirkungslos, weil sie auf Gebiete  mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“ beschränkt wird. Zu diesen Gebieten, die von der Landesregierung festgesetzt werden, zählen die Städte im Ruhrgebiet nicht.

Die Beschränkung auf Gebiete mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“ gilt grundsätzlich auch für die „Mietpreisbremse“. Die Nachbesserungen bei deren Anwendung laufen deshalb in Witten und im Ruhrgebiet ins Leere. Dabei wäre gerade bei noch relativ günstigen Mieten eine Begrenzung der Neuvertragsmieten sinnvoll.

Statt einer Ausweitung der  Gebiete  mit „gefährdeter Wohnraumversorgung plant die Landesregierung sogar die Abschaffung von bestehenden Verordnungen zur  Festsetzung der Gebiete  mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“. Damit droht in ganz NRW den Mietern das Schicksal des Ruhrgebietes.

Ein weiter Punkt des Kabinettsbeschlusses, die Kappung der Mieterhöhung nach Modernisierung auf 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren, ist zwar nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt. Sie ist aber völlig unzureichend, um die im Ruhrgebiet üblichen Erhöhungen zu beschränken. Bei in Witten üblichen Ausgangsmieten von 5 €/m², bedeutet diese Regelung, dass die Mieten nach Modernisierungen auch in Zukunft um 60 Prozent und mehr steigen dürfen. Obendrein darf nach sechs Jahren schon wieder extrem stark erhöht werden.  Menschen mit kleinen Renten, geringen Einkommen oder Sozialleistungen können sich diese Mietensprünge nicht leisten.

Auch die vorgesehene Ermöglichung einer vereinfachten Ankündigung der Modernisierung und nachfolgenden Mieterhöhung ist eine Verschlechterung für die MieterInnen. Bei Modernisierungskosten bis 10.000 Euro soll für den Instandhaltungsanteil ein pauschaler Abzug von 30 Prozent von den Baukosten gelten. Dies wirkt wie eine Einladung an die Vermieter, kleinere aufgeschobene Instandhaltungen im Zuge einer „vereinfachten“ Modernisierung auf die Mieter umzulegen. Sie müssen den tatsächlichen Erhaltungsaufwand nicht angeben und nicht einmal vorrechnen, dass sich bei einer energetischen Modernisierung die Betriebskosten ermäßigen.