Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein „Mietrechtsanpassungsgesetz“ ist für die Mieterinnen und Mieter in Witten weitgehend bedeutungslos. Die kleinen Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse und die leichte Absenkung der „Modernisierungsumlage“ betreffen die Städte im Ruhrgebiet schon deshalb nicht, weil sie nicht zu den Gebieten mit „gefährdeter Wohnraumversorgung“ gehören, auf die die Geltung dieser Regelungen gemäß Bundesgesetz beschränkt ist.