Letzte Fristen für die VONOVIA in Witten

Heute hat die VONOVIA neue wirtschaftliche Erfolgszahlen präsentiert. Zugleich laufen einige Fristen ab, die der MieterInnenverein  dem Wohnungskonzern gesetzt hat. Wir werfen der Vonovia intransparente  Abrechnungen von Mieterhöhungen und Betriebskosten vor und fordern Geld zurück.


Die VONOVIA SE (400.000 Wohnungen, davon ca. 1000 in Witten) hat heute Ihren Finanzbericht für das erste Halbjahr 2018 vorgelegt. Wie zu erwarten war, sind die Mieten – und damit die operativen Gewinne des Konzerns – wieder stark gestiegen, Hauptgrund dafür sind die starken Mieterhöhungen, die die Vonovia nach sogenannten Modernisierungen durchsetzt. Die Investitionen der Vonovia in mieterhöhungswirksame „Modernisierungen“ betrugen im ersten Halbjahr das 2,7-fache der Aufwendungen für die Instandhaltung, die nicht zu Mieterhöhungen führen dürfen. Auch im Bereich „Value Add“, zu dem unter anderem die nebenkostenwirksamen Gartenpflege- und Hausmeisterdienste der Vonovia gehören, konnten kräftige Zuwächse erzielt werden.

 

RHETORIK UNGLAUBWÜRDIG

Die Begleit-Rhetorik des Vonovia-Vorstandsvorsitzenden Buch, man wolle die Mieter bei Modernisierungen in Zukunft frühzeitiger informieren und in Härtefällen Ausnahmen von den Mieterhöhungen machen, ist aus Sicht des MieterInnenvereins Witten unglaubwürdig. Zwar konnten nach massivem Widerstand und zähen Gesprächen bei einer Modernisierung in Witten-Heven einige Zugeständnisse bei den Mieten für Menschen erzielt werden, die sich auf wirtschaftliche Härten berufen können. Grundsätzlich aber hält die Vonovia an den starken Mieterhöhungen fest und will sie nicht einmal komplett belegen.

 

FRISTEN ZUM BELEG DER MIETERHÖHUNGEN  LAUFEN AB

Heute läuft eine letzte Frist ab, die der Mieterverein der Vonovia zum Beleg[i] einiger Mieterhöhungen nach Modernisierung in Witten-Heven gesetzt hatte.

Trotz Aufforderung hatte die Vonovia keine Architekten- u. Ingenieursverträge vorgelegt, obwohl sie hohe Kosten gemäß der Honorarordnung berechnete und als Baunebenkosten auf die Miete umlegte.

Aus den von der Vonovia teilweise vorgelegten Aufstellungen konzerninterner Rechnungsbeträge wird jedes Schräubchen und jeder Handschlag zu einem hohen Preisen in die mieterhöhungswirksamen Kosten eingestellt. Bereits vor einer genauen sachverständigen Prüfung hat sich herausgestellt, dass manche der abgerechneten Bauteile gar nicht eingebaut wurden.

Dem MieterInnenverein reichen die konzerninternen Abrechnungen nicht. Es will die Belege für die tatsächlichen Beschaffungskosten sehen und strebt eine unabhängige, sachverständige Überprüfung der tatsächlichen Durchführung aller abgerechneten Maßnahmen an.

Die Vonovia belegt auch nicht das Ergebnis ihrer Bestandsaufnahmen zum Erhaltungsaufwand. Es werden bei der Berechnung der Mieterhöhungen nach Ansicht des MieterInnenvereins zu geringe und nicht nachvollziehbar berechnete Instandhaltungsabzüge vorgenommen.

MIETERHÖHUNGEN NACH MODERNISIERUNG WAHRSCHEINLICH UNWIRKSAM

Wenn man jüngere Gerichtsurteile anwendet (u.a. LG Bremen 22.3.2018, 2 S 124/17) auf die gleichgelagerten Fälle in Witten anwendet, sind die hiesigen Mieterhöhungen nach Modernisierung aber sowieso unwirksam. Eine Frist zur Erklärung eines Verzichts auf die Mieterhöhungen und auf Zurückzahlung zu viel verlangter Miete hat die Vonovia SE ungenutzt verstreichen lassen.

Jetzt werden die Gerichte entscheiden müssen.

Wir fordern die Zurücknahme und Rückzahlung aller noch nicht verjährten Modernisierungsmieterhöhungen in Witten.

MieterInnen, die eine Modernisierungsmieterhöhung der Vonovia (und übrigens auch der LEG) erhalten haben, sollten der Mietererhöhung sicherheitshalber widersprechen und einen Zahlungsvorbehalt erklären.

 

VONOVIA VERWEIGERT EINSICHT IN VERTRÄGE

Auch beim Beleg der Betriebskostenabrechnungen lässt sich die Vonovia lieber nicht so genau in die Karten gucken.

Seit Jahren schwelt in verschiedenen Wohnanlagen der Streit über die den Mietern berechneten Kosten für Hausmeister, Winterdienst, Gartenpflege oder „Müllreduktion“. Zum Teil sind die Kosten rechtlich nicht vollständig umlagefähig, zum Teil steht die Wirtschaftlichkeit in Frage, zum Teil haben die berechneten Arbeiten nicht stattgefunden. Zum Beispiel werden Kosten zur Überprüfung von Einrichtungen verlangt, die an den Häusern gar nicht vorhanden sind.

Leistungen, die Fremdfirmen und Tochterunternehmen der Vonovia angeblich erbracht haben, werden von MieterInnen, die ihr Wohnumfeld genau beobachten, bestritten. In einer Anlage an der Westfalenstraße wurde von einem Mieter sogar der Nachweis erbracht, dass der Winterdienst für Tage berechnet wird, an dem positive Temperaturen herrschen. Aber alle diese Nachweise lassen die Vonovia unbeeindruckt. Jahr für Jahr wiederholen sich die Falschabrechnungen.

Der MieterInnenverein Witten hat immer wieder gefordert, dass die Betriebskosten lückenlos belegt werden. Die Vonovia schickt dazu auch jede Menge Unterlagen. Nur: Die eigentlich zentralen Verträge mit den beauftragten (Tochter)unternehmen stellt sie dabei nur höchst unvollständig bereit. Immer fehlen die Angaben zu den Preisklauseln, ohne die keine Prüfung einer Rechnung möglich ist.

Die Dienstverträge ihrer bekannter Maßen schlecht bezahlten Hausmeister legt die Vonovia auch nicht vor. Wahrscheinlich auf guten Gründen: Rechnet man die Hausmeisterkosten der einzelnen Mieter hoch, ergeben sich für die Vonovia gewaltige Gewinne, die sie aus den Betriebskosten eigentlich gar nicht erzielen dürfte.

Der MieterInnenverein Witten hat nun letzte Fristen zur Vorlage der gesamten Vertragswerke und aller weiteren relevanten Unterlagen gesetzt. Wird dem nicht Folge geleistet, werden auch hier Mieter die Gerichte anrufen.

[i] Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Vermieter die Baukosten einer Modernisierung belegen und davon auch die Kosten des Erhaltungsaufwandes abziehen. Nur der Rest darf mit max. 11 % pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden.