Stadt Witten will Mieterhöhungen um 5,9 Prozent ermöglichen

|Update 22.2.2025| In seiner Sitzung am 26. Februar soll der Sozialausschuss in Witten einer Erhöhung des Mietspiegels um 5,9 Prozent zustimmen. Die Anhebung beruht nicht auf einer statistischen Erhebung.  Aufgrund aktueller Erhebungs-Ergebnisse in den Nachbarstädten vermutet der  MieterInnenverein Witten, dass die Steigerung bei einer Stichprobe niedriger ausfallen würde.

Es ist davon auszugehen, dass vor allem die Mietpreistreiber unter den Vermietern, darunter Vonovia und LEG, die neuen Erhöhungsspielräume voll ausnutzen werden. Die neue Mieterhöhungswelle ist nach Ansicht des MieterInnenvereins Witten Ergebnis verfehlter Bundesgesetze. Die Stadt Witten könnte die Mieterhöhungen aber wahrscheinlich abmildern, wenn sie von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch machen würde, für die Fortschreibung des Mietspiegels eine statistische Stichprobe durchzuführen.

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Stadtrat erkennt neuen Mietspiegel als qualifiziert an

Der Wittener Stadtrat hat am 5. Februar einstimmig beschlossen, den neuen  Mietspiegel als qualifiziert anzuerkennen. Damit hat die neue Mietenübersicht, die ab März gelten soll, vor Gericht eine besondere Beweiskraft. Die Zeiten der großen Unsicherheit über die gerechtfertigte Miethöhe sollten damit vorbei sein. Aber auch der neue Mietspiegel hat seine Tücken.

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Appell an die Stadt: Neuer qualifizierter Mietspiegel dringend erforderlich!

Seit Februar überzieht LEG Immobilien AG ihre Mieterinnen und Mieter in Witten mit Mieterhöhungsverlangen, die der MieterInnenverein Witten zum Teil für völlig überhöht hält. Da der städtische Mietspiegel bereits spätestens Anfang 2015 seine Verbindlichkeit („Qualifizierung“) verloren hat, kann sich die LEG dabei auf jeweils drei Vergleichswohnungen berufen, die sie aus den teuersten Wohnungen des eigenen Bestandes auswählt. Die LEG hat gegen einige Mieter, die das nicht akzeptieren wollen, Klage erhoben. In einem Schreiben an die Bürgermeisterin und den Stadtrat hat der MieterInnenverein die Stadt Witten noch einmal aufgefordert, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen und die dazu notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

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