Der Wittener Stadtrat hat am 5. Februar einstimmig beschlossen, den neuen Mietspiegel als qualifiziert anzuerkennen. Damit hat die neue Mietenübersicht, die ab März gelten soll, vor Gericht eine besondere Beweiskraft. Die Zeiten der großen Unsicherheit über die gerechtfertigte Miethöhe sollten damit vorbei sein. Aber auch der neue Mietspiegel hat seine Tücken.
Der neue Mietspiegel basiert auf einer wissenschaftlichen Erhebung der Mieten, die in den letzten 4 Jahren erhöht oder neu vereinbart wurden. So sieht es das Gesetz vor. Und damit ist jeder qualifizierte Mietspiegel automatisch ein Mieterhöhungsinstrument. Mieten, die seit Jahren nicht erhöht wurden, werden in der Erhebung nicht berücksichtigt.
Der MieterInnenverein hatte trotzdem einen neuen Mietspiegel gefordert. Denn die einzelne Konzrene, vor allem die LEG, hatte immer wieder Mieterhöhungen mit drei eigenen Vergleichswohnungen begründet. Weil kein qualifizierter Mietspiegelvorlag, konnten sich die Mieter nicht sicher sein, welche Miete vor Gereicht anerkannt würde. Aus Angst akzeptierten sie häufig auch überhöhte Mieten. Das trieb die Mieten insgesamt an. Die Erhebung für den Mietspiegel hat belegt, dass es bei Ausstattungen, die für Wittener LEG Wohnungen typisch sind – Blockheizung und Aufzug zum Beispiel – in den letzten Jahren zu besonderen Mietsprüngen gekommen ist.
Mit diesem Spuk ist nun Schluss. Der neue Mietspiegel erlaubt für die Wohnungen der LEG in der Regel keine Mieterhöhungen auf über 6 Euro, wie sie das Unternehmen zum Teil schon jetzt verlangt.
Auch die Vonovia muss sich bei Mieterhöhungswünschen ohne bauliche Veränderung bescheiden. Umso schärfer verfolgt sie die Strategie, ihre veralteten Wohnungen zu „modernisieren“. Denn dann gilt der Mietspiegel nicht. Die aktuellen Zielmieten der Vonovia für die Modernisierungsgebiete in Heven liegen mehr als 20 % über dem Mietspiegel.
Auf der anderen Seite sind aber leider erhebliche Mieterhöhungen bei guten Wohnungen in zentraler Lage, vor allem in der Innenstadt, möglich. Hier zeigt sich der Einfluss der häufigen Zu- und Fortzüge der StudentInnen, die die Innenstadt als relativ „hippen“ Standort bevorzugen. Aber auch viele Ältere bevorzugen zentrale Lagen mit guter Infrastruktur, Nähe zu Ärzten zum Beispiel. Alle das findet seinen Ausdruck in einer höheren Bedeutung von Lagemerkmalen im Mietspiegel.
Hundertprozentige Sicherheit bei der Festlegung der Mieten gibt auch die neue Übersicht nicht. Manche im Mietspiegel erfasste Merkmale kann man unterschiedlich interpretieren, viele wurden gar nicht erfasst. Auch bei der Zuordnung einzelner Lagen kann man sich streiten. Diese Auseinandersetzung kann sich jedoch innerhalb der ausgewiesenen Spannen abspielen.
Der neue Mietspiegel ist der erste, der komplett von der Stadt Witten bezahlt wurde. Nur so kommte die erforderliche Repräsentativität erreicht werden.
Unzweifelhaft basiert der Mietspiegel auf einer umfangreichen Erhebung. An diesem Zahlengerüst kommt kein Vermieter und kein Sachverständiger vorbei.