Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, dem kann fristlos gekündigt werden. Vielfach – aber nicht immer – kann eine solche Kündigung abgewendet werden, indem man die rückständige Miete schnell nachzahlt, oder sich mit dem Vermieter über Ratenzahlungen einigt. Aber auch unpünktliche Zahlungen können zu einer Kündigung führen. Leider hat die Rechtsprechung dazu geführt, dass die Rechtslage komplizierter geworden ist. Wenn Ihnen eine Kündigung wegen eines Zahlungsrückstands zugestellt oder angedroht wird, sollten Sie sich unbedingt im MieterInnenverein beraten lassen!