Rückwirkende Mieterhöhungen vor Gericht

Jahrzehnte lang waren die Sozialmieten in einem Komplex aus Wohn- und Geschäftshäusern a der Bahnhotsraße und Poststraße niedrig. Im Jahr 2018 wurden die Gebäude jedoch an die „Squadron Real Estate GmbH“ des Geschäftsmanns Dahlheim aus Neuss veräußert. Der neue Eigentümer verlangte sofort saftige Mieterhöhungen, und zwar auch rückwirkend. Die Forderungen beliefen sich auf bis zu 2600 Euro.  Die geschockten Mieter protestierten. Ein Teil verweigert die Zahlung bis heute. Am 9. November, ab 9:30 Uhr finden vor dem Amtsgericht Witten mündliche Verhandlungen zu zwei Verfahren statt, in denen sich die Mieter gegen die Zahlungsklage des Vermieters verteidigen.

Nach Ansicht des MieterInnenvereins Witten ist der Eigentümer keineswegs zu einer rückwirkenden Mieterhöhung berechtigt. Denn das würde einen entsprechenden, eindeutigen Passus im Mietvertrag und eine wirksame und begründete Mieterhöhung voraussetzen. An beidem mangelt es. Es gibt im Vertrag keinen Passus, der unmissverstänndlich erklärt, dass jeweils die maximal zulässige Kostenmiete als vertraglich vereinbart gilt und rückwirkend verlangt werden darf. Außerdem war nach Ansicht des MieterInnenverein schon die Erhöhung der laufenden Mieten im Jahr 2018 formell unwirksam, weil aus ihr die Berechnung der Mieterhöhung nicht nachvollzgen werden konnte. Es fehlte auch an einem Nachweis der Kapitalkostenerhöhungen, die nicht in jedem Fall zu einer höheren Kostenmiete führen müssen.

Leider hat das Amtsgericht Witten bei seinen bisherigen Urteilen in dieser Angelegenheit all diese Gesichtspunkte außer Acht gelassen und auch die Mievertragsklausel nicht mit der nötigen Sorgfalt geprüft.   Es wird spannend, ob das Gericht sein Vorgehen jetzt ändert.

Um die Mieterhöhe und ihre Änderungen zu überprüfen, hat der MieterInnenverein Witten für seine  Mitglieder die vollständige Kostenmietberechnung von dem Vermieter angefordert. Dazu gibt es eine gesetzliches Recht. Bislang wurden die Unterlagen ebenso wenig vorgelegt wie eine überprüfbare Begründung der Veränderungen der Kostenmiete.

Über den Prozeß berichten wir hier nach dem 9. November.

Der Eigentümer hat horrende Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen gestellt.  Auch hier geht es um tausende Euro. Der MieterInnenverein hat hierzu umfangreiche Einwedungen erhoben und eine korrekte Neuabrechnung verlangt. Die Antwort des Vermieters steht auch dazu aus. Dieser Konflikt ist nicht Gegenstand des Verfahrens am 9. November.