Streit um Mietschulden vermeiden

Wer mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät, dem kann fristlos gekündigt werden. Vielfach – aber nicht immer – kann eine solche Kündigung abgewendet werden, indem man die rückständige Miete schnell nachzahlt, oder sich mit dem Vermieter über Ratenzahlungen einigt. Aber auch unpünktliche Zahlungen können zu einer Kündigung führen. Leider hat die Rechtsprechung dazu geführt, dass die Rechtslage komplizierter geworden ist. Wenn Ihnen eine Kündigung wegen eines Zahlungsrückstands zugestellt oder angedroht wird, sollten Sie sich unbedingt im MieterInnenverein beraten lassen!

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Nebenkostenabrechnungen: Erst prüfen, dann zahlen!

Zu der Beratung unserer Mitglieder gehört selbstverständlich auch die Überprüfung Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Diese Aufgabe ist im Beratungsalltag ein Schwerpunkt. Falls Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, an der Sie Zweifel haben, vereinbaren Sie bitte schnell einen Termin und zahlen Sie Nachforderungen nicht bis zum Abschluss der Überprüfung!

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