Wohnungspolitik im Wahlprogramm der SPD

Im Leitantrag des SPD-Bundesvorstandes zum Regierungsprogramm, der heute (25.6.) auf dem außerordentlichen Parteitag in Dortmund beschlossen wurde, bekennt sich die SPD zu einer nachgebesserten Mietpreisbremse und einer Fortsetzung der sozialen Wohnraumförderung. Das Programm bleibt aber weit hinter den Forderungen der Mieterorganisationen zurück.

„Wir wollen, dass  Wohnen bezahlbar bleibt. gerade auch mit mittlerem und niedrigem Einkommen“, heißt es im Leitantrag des Bundesvorstandes. „Wenn Menschen mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Wohnen ausgeben müssen, dann ist das zu viel.“ Um die Mieten zu begrenzen, will sie SPD deshalb die aufgrund vieler Ausnahmeregeln weitgehend gescheiterte Mietpreisbremse „weiter verbessern“. Dazu soll unter anderem die Auskunftspflicht des Vermieters verschärft werden. Und „stellt sich heraus, dass der Vermieter für seine Wohnung mehr verlangt hat, als er darf, können die Mieterinnen und Mieter künftig die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen.“ Forderungen zur Abschaffung der zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten finden sich in dem Leitantrag nicht, wohl aber kamen sie vereinzelt in Änderungsanträgen der Parteigliederungen vor. Auch eine Flächendeckung der Mietpreisbremse seiht die SPD nicht vor.

Die SPD will sich darüber hinaus für „bessere und verbindlichere Mietspiegel“ einsetzen, legt sich in Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen aber nicht fest, wie das erfolgen soll. Aus Mietersicht ist insbesondere bedauerlich, dass das Ziel einer Erweiterung der Erhebungsgrundlage für die Mietspiegel nicht aufgenommen wird. Solange nur die Mieten erfasst werden, die den letzten Jahren erhöht oder neu vereinbart wurden, bleibt der Mietspiegel vor allem ein Miethöhungsinstrument.

Die zulässige Mieterhöhung nach einer Modernisierung will der SPD-Vorstand „begrenzen“, aber ohne genau zu sagen wie. Ein Präzisierungsantrag aus Kreuzberg-Friedrichshain forderte eine Absenkung der 11%-Regelung auf 5% und eine zeitliche Befristung der „Umlage“. Er wurde aber von der Antragskommission zur Überweisung an die Bundestagsfraktion empfohlen.

In Bezug auf den ausgehölten Wohnraumkündigungsschutz gibt es eine Absichtserklärung zur Präzisierung des „Eigenebedarfs“. Mehr nicht.

Wichtig ist, dass sich die SPD zu einer Mitverantwortung des Bundes für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus auch über den bislang vorgesehenen Ausstieg des Bundes nach 2019 bekennt und die bisherigen Mittel nicht kürzen will. Wie dies angesichts des Grundgesetzes gehen soll, sagt sie nicht.

Richtig, aber unverbindlich ist die Aussage, dass sich die SPD für „mehr Wohnungen im öffentlichen und betrieblichen Eigentum“ einsetzen und den „gemeinwohlorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt stärken“ will. Ein weit darüber hinaus gehender Antrag des Unterbezirks Düsseldorf nach Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wurd von der Antragskommission zur Überweisung an die Bundestagsfraktion überwiesen. Es ist schade, dass sie die SPD nicht zu einer entschlossen Reformpolitik zur Schaffung eines nicht profitorientierten Sektors bekennen kann.

Darüber, wie die Geschäfte der großen Vermietungskonzerne unter Kontrolle gebracht werden sollen, schweigt sich auch der Programmentwurf der SPD aus. Es gab aus Parteigliederungen aber Forderungen nach Besteuerung von Anteilsverkäufen („Share Deals“).

Nächstes Update nach Veröffentlichung der Protokolle.

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