Auslaufenden Sozialbindungen, die Renditegier privater Großvermieter und Modernisierungen führen auch in Witten zu Mietsteigerungen, die die Einkommen der ärmeren Haushalte immer stärker überlasten. Die bestehenden Gesetze sind unzureichend, um diese Entwicklung zu beenden. Die Stadt Witten hat nur wenige eigene Handlungsmöglichkeiten, aber wenigstens diese sollte sie konsequent nutzen.
- Die Stadt Witten soll prüfen, ob in Teilen des Stadtgebietes die Voraussetzungen zum Erlass einer Milieuschutzsatzung gegeben sind, mit der Modernisierungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt oder zeitlich begrenzte Mietobergrenzen für modernisierte Wohnungen festgesetzt werden können.
- Die Stadt Witten wird aufgefordert, die kommunale Wohnungsaufsicht so auszubauen, dass ein Erhaltungsaufwand in den Gebäude frühzeitig erkannt und die Vermieter auf die Notwendigkeit entsprechender Instandhaltungsinvestitionen aufmerksam gemacht werden können. Auf Anfrage der MieterInnen soll die Wohnungsaufsicht eine Einschätzung zum Erhaltungsaufwand abgeben.
- Die Stadt Witten wird gebeten, die Erarbeitung einer „Wittener Charta für sozialverträgliche Wohnungserneuerung“ mit Moderation und Informationen zu unterstützen.
- Die Stadt Witten sollte sich verpflichten, einen qualifizierten Mietspiegel in den gesetzlich vorgesehenen Zeiträumen zu erstellen oder fortzuschreiben und die erforderlichen Mittel in den Haushalt eizustellen. Die Interessenverbände sollen an der Erörterung der Methoden beteiligt werden. Methoden und Ergebnisse sollen umfassend dokumentiert werden.