Vorwürfe aus Witten: LEG verletzt regelmäßig die kollektiven Rechte der MieterInnen

Am 27. Mai werden die Aktionäre bei der LEG-Hauptversammlung beschließen, sich 272,5 Mio. Euro Dividenden auszuzahlen. Diese Ausschüttungen entsprechen 43% der Mieteinnahmen des Jahres 2020. Von jedem Euro Kaltmiete entfallen also 43 Cent auf die Dividende! Auch im Vergleich zu anderen börsennotierten Wohnungsunternehmen zahlen die MieterInnen der LEG damit besonders viel für die Gewinne der Aktionäre. Und sie erhalten dafür besonders schlechte oder zweifelhafte Leistungen. Es gibt viele einzelne Beispiele. In Witten werfen wir der LEG vor allem die folgenden regelmäßigen Verletzungen der kollektiven MieterInnenrechte vor.

UNBEGRÜNDETE MIETERHÖHUNGEN: In Witten (und anderswo) werden die MieterInnen von der LEG gerade wieder zu Zustimmungen zu Mieterhöhungen gedrängt, die rechtlich nicht begründet sind.  In allen uns bekannten Fällen in Witten geht die LEG dabei ohne Begründung vom Oberwert der Mietspiegelspannen aus. Stimmen die Mieter diesen Mieterhöhungen nicht zu, erhalten sie Mahnschreiben, in denen gerichtliche Klagen angedroht werden. Vor Gericht hätten die Mieterhöhungen meist keine Chance, aber ein Teil der MieterInnen lässt sich einschüchtern. Auf diese Weise treibt die LEG die zukünftigen Mietspiegel und die Mieten von uns allen an!

ÜBERZOGENE NEBENKOSTENABRECHNUNGEN: Dem MieterInnenverein ist seit Jahren keine Nebenkostenabrechnung der LEG bekannt, die völlig korrekt ist. Immer sind in den Abrechnungen nicht umlagefähige Positionen enthalten oder die LEG legt die vollständigen Kostennachweise nicht vor. Unzureichende Kostennachweise gibt es unter anderem zu den angeblichen „Hauswarten“, zur Gartenpflege, zur „Müllreduktion“, zu „Sperrmüllkosten“, zu Wartungen, Messgeräten, Wasserverbrauch, Rauchmeldern und Gaskosten. Wenn wir den Abrechnungen widersprechen, erhalten wir oft jahrelang gar keine Antwort, – ausgenommen Zahlungserinnerungen. Wenn wir hartnäckig bleiben, verfolgt die LEG ihre Forderungen oft nicht weiter oder stimmt irgendwann Vergleichen zu, die im Einzelfall akzeptabel sind. Aber bei allen MieterInnen, die nicht widersprechen, kassiert die LEG ihre unberechtigten Forderungen weiter ab!

ERFUNDENE KOSTEN-UMLAGEN: Die LEG ist für die Richtigkeit ihrer Neben- oder Modernisierungskostenabrechnungen beweispflichtig. Als „Nachweise“ legt uns die LEG aber immer öfter nur „Rechnungen“ vor, die sie sich selbst geschrieben hat. Obwohl die LEG gerichtlich dazu verurteilt wurde (z.B. in Bielefeld), Hauswartverträge offenzulegen, speist sie uns Jahr für Jahr mit selbstgeschrieben „Rechnungen“ ab, denen man nicht einmal entnehmen kann, worin die angebliche Hauswart-Leistung bestanden haben soll. Die LEG hat mehrere Tochterunternehmen gegründet, die zum Beispiel für die Heizkosten Rechnungen ausstellen, denen man die tatsächlichen Kosten des Konzerns nicht entnehmen kann. Mit Hilfe ihrer Unternehmens-Konstruktion vermietet der LEG-Konzern auch Verbrauchserfassungsgeräte an sich selbst und legt die „Miete“ dann als Nebenkosten um. Die Gewinne fließen dem Vermietungskonzern zu. Laut Geschäftsbericht erzielte die LEG mit derartigen “Serviceaktivitäten” im Jahr 2020 ein operatives Ergebnis von ca. 31 Mio. Euro.

MIETSTEIGERNDE „MODERNISIERUNGEN“ TROTZ PANDEMIE: Mitten im Lock Down führt die LEG an der Röhrchenstraße umfassende Modernisierungen durch. Mindestens 12 Monate sollen die Arbeiten dauern. Es werden unter anderem Balkone angebaut. Wie soll man da zu Hause die Kinder betreuen oder im Homeoffice arbeiten und lernen? Über 100 Euro soll die Mieterhöhung betragen. Betroffen sind auch junge Familien, die gerade erst eingezogen waren.

INSTANDHALTUNGSSTAU: Im Jahr 2020 hat die LEG ihre Investitionen in mietsteigernde Modernsierungen von 206,7 Mio. Euro auf 290,4 Mio. Euro erhöht. Für die Instandhaltung wurden dagegen nur 98,3 Mio. Euro aufgewendet. Kein Wunder, dass es zu zahlreichen Rohrbrüchen, Heizungsausfällen oder Legionellenbelastungen kommt! MieterInnen warten oft viele Monate vergeblich auf Reparaturen. Berechtigte Mitminderungen werden von der LEG nicht akzeptiert.

AUFGEBLÄHTE MODERNIERUNGSKOSTEN: Nach derzeit geltendem Recht können acht Prozent der Kosten für Modernisierungen pro Jahr auf die Mieten aufgeschlagen werden. Dabei müssen eingesparte Instandhaltungskosten von der Mieterhöhung abgezogen werden. Der BGH entschied im Juni 2020, dass dabei auch das Lebensalter der Bauteile berücksichtigt werden muss, nicht nur der aktuelle Reparaturbedarf. Bei allen ihren Modernisierungen hat die LEG dies außer Acht gelassen. Aktuell fordert die LEG in Witten an der Friedrich-Ebert-Straße Mieterhöhungen, die rechtlich angreifbar sind.

AUTOMATISIERTER VERMIETER: Bei der LEG gibt es immer weniger persönliche Kontakt-Möglichkeiten für die MieterInnen. Sie wurden durch automatisierte Massenabläufe ersetzt. In der Folge kommt die LEG ihren Fürsorgepflichten in den Wohngebieten immer weniger nach. Dadurch kommt es zu viel Ärger und unnötigen Kosten. In Herbede z.B. könnten die hohen Müllkosten gesenkt werden, wenn die LEG die Mülltonnen Nutzergruppen zuordnen würden. Aber dazu müsste es LEG-MitarbeiterInnen geben, die die Siedlungen tatsächlich aufsuchen und nicht nur mit Textbausteinen antworten!

CORONA-PROFITEUR: Dass ausgerechnet ein so mieses Wohnungsunternehmen wie die LEG in der Corona-Krise hohe Dividenden ausschüttet, ist skandalös, – auch für die Politik, die das zulässt. Viele MieterInnen haben Einkommensverluste. Sie zehren Ersparnisse für die Mietzahlungen auf. Andere mussten Sozialleistungen beantragen, zu denen der Zugang vorübergehend erleichtert wurde. Diese Sozialleistungen wirken nun wie öffentliche Subventionen für leistungslose Gewinnsteigerungen der Aktionäre und Manager.

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