Das Amtsgericht München hat einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.
Zweite Miete
Barkenberg: Mietersieg gegen Müllentsorgungskosten der LEG
Das Landgericht Essen hat über eine Berufung von LEG-Mietern in Dorsten-Barkenberg entschieden und den Mietern, die die hohen „Innotec“-Müllentsorgungskosten nicht zhaklen wollten, recht gegeben. Das Urteil ist aber leider nur begrenzt übertragbar.
Nebenkostenabrechnungen: Erst prüfen, dann zahlen!
Zu der Beratung unserer Mitglieder gehört selbstverständlich auch die Überprüfung Ihrer jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Diese Aufgabe ist im Beratungsalltag ein Schwerpunkt. Falls Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben, an der Sie Zweifel haben, vereinbaren Sie bitte schnell einen Termin und zahlen Sie Nachforderungen nicht bis zum Abschluss der Überprüfung!