|Update| Nach längeren Verzögerungen fand heute vor dem Amtsgericht Witten der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit unserer Mitglieder, der Eheleute M. (Witten-Heven) gegen die Vonovia (hier ihre Tochtergesellschaft MIRA Grundstücksgesellschaft mbH) statt (Az. 2 C 377 / 20). In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit und Prüffähigkeit von Mieterhöhungen nach instandsetzenden Modernsierungen, den Nachweis von Nebenkosten sowie Wohnungsmängel und Mietminderungen, – alles Fragen, die für die Vonovia und ihre MieterInnen über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Die gegenseitigen Schriftsätze und ihre Anlagen sollen inzwischen auf über 1200 Seiten angewachsen sein. Ein Urteil wird frühestens im Dezember erwartet. Danach wird mit einem Berufungsverfahren gerechnet.
Vonovia
Vonovia-Mieter fordern korrekte und transparente Abrechnungen
Seit langem steht der größte deutsche Vermieter, die Vonovia SE, in der Kritik von MieterInnen und Mieterorganisationen. An vielen Standorten des Wohnungsriesen wehren sich Betroffene gegen undurchsichtige Umlagenabrechnungen, willkürliche Modernisierungen, Mängel und Mieterhöhungen. Jetzt haben sich bislang zwanzig kleine und große Mieterorganisationen – darunter der MieterInnenverein Witten – zusammengeschlossen, um sich gegenseitig im Widerstand gegen das Geschäftsgebaren der Vonovia zu unterstützen. In einem offenen Brief an die Vonovia haben sie gemeinsame Forderungen zu den umstrittenen Abrechnungen, sowohl von Neben- als auch von Modernisierungskosten, aufgestellt.
Darin fordern die Mieterorganisationen unter anderem eine bundesweite Rückerstattung der Hauswartkosten und unbegründeter Mieterhöhungen wegen angeblicher Modernisierung.
Den Offenen Brief finden Sie hier:
https://mieteraktionärin.de/category/mieterinnen/novonovia-mieterinnenbuendnis/
VONOVIA-Abrechnungen: nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht
MieterInnnenverein: Konzerninterne Kalkulationen der Großvermieter sind keine umlagefähigen Kosten
Nach Aussagen von Vonovia-Chef Rolf Buch auf der Hauptversammlung des Konzerns am 30.6.2020 beruhen die Rechnungen konzerninterner Dienstleister, die die Vonovia ihren Mietern als Nachweis von Betriebs- und Modernisierungskosten präsentiert, auf bloßen Drittvergleichen mit angeblichen Marktpreisen. Dazu stellt der MieterInnenverein Witten fest: „Nur die tatsächlichen Aufwendungen des Vermietungskonzerns für das eingesetzte eigene Personal, sowie für erforderliche Lieferungen und Leistungen externer Unternehmen sind mietrechtlich auf die Mieter umlagefähig seien. Um derartige Nachweise tatsächlicher Kosten handelt es sich bei der Verrechnung kalkulativer Marktpreise innerhalb des Konzerns eindeutig nicht.“ Schlussfolgerung: „Die Abrechnungen des größten deutschen Vermieters sind allesamt nicht prüffähig, fehlerhaft und überhöht.“
Offener Brief: Vonovia bereichert sich an undurchsichtigen Abrechnungen
In einem weiteren Offenen Brief an den Vonovia-Vorstand wirft der MieterInnenverein Witten dem Wohnungskonzern vor, die realen Kosten bei der Abrechnung von Umlagen für Betriebskosten und Modernisierungen zu verheimlichen und höhere Kosten zu verlangen als ihm zusteht. Es handle sich um standardisierte Vorgehensweisen. Zum Offenen Brief