Einzelne unverantwortliche „Vermieter“ lassen ihr Immobilien verwahrlosen und bleiben den Stadtwerken die Gebühren Wasser, Gas, Strom schuldig. In einigen Wohngebäuden – so in der Brückstraße –- drohen den Mietern seit Monaten Versorgungsperren, weil der – inzwischen insolvente – Eigentümer mit hohen Beträgen bei den Stadtwerken im Rückstand ist.
Aber auch die großen und größten renditeorientierten Vermieter wie Vonovia und LEG sorgen durch Unerreichbarkeit, verschleppte Instandhaltungen und überhöhte Mieten für viele Probleme. Diese Probleme müssen gelöst werden, der vorhandene Wohnraum muss geschützt, Leerstand vermietet werden um die soziale Wohnungsversorgung in Witten zu sichern. Der MieterInnenverein Witten hat dem Stadtrat deshalb den Vorschlag für eine „Handlungsprogramm Problemimmobilien und Problemvermieter“ als Petition („Bürgerantrag“) unterbreitet. Darin fordert der Verein u.a. einen Ausbau der kommunalen Wohnungsaufsicht, eine Zweckentfremdungssatzung und die behördliche Verfolgung von Mietüberhöhung.
Zentrale Eckpunkte des Papieres wurden bei einer Veranstaltung des MieterInnenvereins Witten am 19 Mai mit Vertreterinnen der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, der CDU, SPD und Grünen im Hotel Ardey diskutiert. Die grundsätzlichen Ziele stießen dort auf breite Zustimmung. Jetzt erwarter der MieterInnenverein, dass sich die Parteien im Kommunalwahlkampf tatsächlich auf wesentliche Programmpunkte festlegen.
.–> PDF 25-06-02 Bürgerantrag zu Problemimmobilien
Anregung gemäß § 24 GO NRW
Handlungsprogramm zu
Problemimmobilien und Problemvermietern
Um die Probleme zu lösen, die durch untätige Immobilieneigentümer und andere Fehlentwicklungen in Wittener Wohngebäuden und Wohngebieten verursacht werden, soll die Stadt ein Handlungsprogramm mit dem folgenden Leitbild beschließen:
Mit konsequenten und aufeinander abgestimmten Maßnahmen sorgt die Stadt Witten dafür, dass Missstände im Wohnungsbestand frühzeitig erkannt und unterbunden werden, dass preisgünstiger Wohnraum erhalten und erneuert, dass verantwortungslose Eigentümer durch gemeinwohlorientierte abgelöst werden. Systematisch bekämpft sie spekulativen Leerstand, Wohnraumzweckentfremdung und Mietüberhöhung. Die Stadt Witten stärkt das nachbarschaftliche Miteinander und die demokratische Teilhabe durch Gemeinwesenarbeit und Quartiershausmeister. Sie kooperiert dabei mit sozialen Trägern, Organisationen und Communities der BewohnerInnen. Bei allem stehen das Wohl der BewohnerInnen, das Recht auf Wohnung ohne Diskriminierung, sowie die bedarfsgerechte Wohnraumversorgung im Mittelpunkt.
Im Rahmen des langfristig angelegten Handlungsprogramms ergreift die Stadt zeitnah zunächst die folgenden Maßnahmen:
1. Wohnungsaufsichtsstelle
a. Für die konsequente Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW werden in der Stadtverwaltung ausreichend viele Personalstellen geschaffen und in einer handlungsfähigen Organisationseinheit zusammengeführt.
b. Zu den Kernaufgaben der Wohnungsaufsichtsstelle zählen die Beobachtung von Fehlentwicklungen im Wohnungsbestand und in Unterkünften, die frühzeitige Kontaktaufnahme zu problematischen Eigentümern und den Verursachern von Missständen, die Beteiligung der BewohnerInnen, die Nutzung der Anordnungsbefugnisse, nötigenfalls die Durchführung von Ersatzvornahmen sowie die Kooperation mit allen relevanten Verwaltungsstellen und Akteuren. Zu den Aufgaben zählt auch die kritische Beobachtung von Großunternehmen.
c. Für die Verhinderung von Versorgungssperren aufgrund von Zahlungsrückständen des Eigentümers wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Witten, der Stadtwerke Witten mbH und dem MieterInnenverein Witten u. Umg. getroffen. Diese soll regeln: frühzeitige Information, Ersatzvornahmen durch die Stadt Witten, ggf. erforderliche Abtretung von Mieten.
d. Sofortmaßnahme: Im Bereich Schultze-Delitzsch-/Damaschkestraße soll die Stadt dafür, dass der Eigentümer die Modernisierung zügig abschließt und die Mängel beseitigt. Die Stadt zeigt umgehend Präsenz im Quartier.
e, Für erforderliche Ersatzvornahmen bei von Vermietern versursachten Versorgungsperren oder bei zu behebenden Mängeln wird ein Haushaltstitel in Höhe von zunächst mindestens 50.000 € geschaffen.
f. Gegenüber ungeeigneten, verantwortungslosen Eigentümern von Problemimmobilien nutzt die Stadt ihre rechtlichen Möglichkeiten, die Immobilien in das Eigentum gemeinwohlorientierter Träger zu überführen. Dabei nutzt sie auch die vom Land bereitgestellten Ankaufhilfen.
2. Wohnraumschutzsatzung und Aktivierung des Gebäudebestands
a. Der Rat der Stadt Witten beschließt eine Wohnraumschutzsatzung gem. § 12 Wohnraumstärkungsgesetz NRW. Der Text soll sich an die Mustersatzung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung anlehnen.
b. Die Wittener Wohnraumschutzsatzung ist Teil einer zu entwickelnden Strategie der Aktivierung leerstehender oder zweckentfremdeter Wohnungen sowie ungenutzter anderer Gebäude für die soziale Wohnraumversorgung. Die Kontrolle genehmigungspflichtiger Zweckentfremdungen von Wohnraum erfolgt in diesem Rahmen an Schwerpunkten. Im Mittelpunkt steht die Aufdeckung und Aktivierung von Potenzialen für bezahlbare Wohnnutzungen im Gebäudebestand.
c. Für § 2 der Satzung (Gefährdung der Wohnraumversorgung) werden Daten zusammengeführt, die die Wohnraummangellage in Witten – auch für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Wohnungsmarktsegmente – verdeutlichen.
d. In § 3 (Maßnahmen zur Verbesserung) werden u.a. aufgeführt: das zu einem Wohnraumversorgungskonzept fortzuschreibende Handlungskonzept Wohnen, planerische Bemühungen um Wohnbauflächen und öffentlich geförderten Wohnungsbau, Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungsnotfällen, dieses Handlungsprogramm zu Problemimmobilien.
e. Für die Aufgaben der Zweckentfremdungskontrolle und der Bestandsgebäudeaktivierung werden ausreichende Personalstellen geschaffen.
3. Quartiersarbeit und soziale Unterstützung in Problemimmobilien
a. Für die Unterstützung der Nachbarschaften in benachteiligten Wohnquartieren und Problemimmobilien wird innerhalb der Stadtverwaltung eine Koordinationsstelle Soziale Quartiersarbeit geschaffen.
b.Im Bereich Schultze-Delitzsch-/Damaschkestraße wird kurzfristig ein Quartiersmanagement mit einen Quartiershausmeister eingesetzt.
4. Wohnungsmarktbeobachtung und Mietenmonitoring
a. Die Stadtverwaltung baut ihre Tätigkeiten im Bereich der Wohnungsmarktbeobachtung aus. Sie kombiniert die Wohnungsmarktbeobachtung mit dem Monitoring problematischer Quartiere und Einzelimmobilien sowie der Überprüfung hoher Mieten und Mietsteigerungen inkl. der Nebenkosten (Mietenmonitoring).
b. Die Stadt erfasst und überprüft Verdachtsfälle auf Mietüberhöhung i.S. v. § 5 WiStG. Liegt ein begründeter Verdacht vor, dass die verlangte Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, wird die Möglichkeit eines ordnungsrechtlichen Vorgehens und der Absenkung der Miete konkret geprüft.
5. Sanierungs- und Auffangträger
Die Stadt Witten befähigt und beauftragt die Siedlungsgesellschaft Witten mbH, bei sich bietenden Gelegenheiten Problemimmobilien zu einem angemessenen Preis zu erwerben und zu sanieren.
6. Koordination und Integration
Das Handlungsprogramm Wohnungsaufsicht und Quartiersmanagement erfordert eine verbesserte Koordination der kommunalen Aufgaben im Bereich des Wohnungswesens und der Quartiersentwicklung. Es ist Teil des fortzuschreibenden Handlungskonzeptes Wohnen / Wohnungsversorgung und wird mit den anderen Aufgaben der Sozialverwaltung und der Stadtentwicklung verzahnt.