Vonovia „Multisensor-Plus“-Rauchmelder: anpassbarer Musterwiderspruch

Anbei ein Musterwiderspruch gegen den Einbau der „Spionage-Melder“ , den Sie mit Ihrer Textverarbeitung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen und an die Vonovia abschicken können. 26-01-23 Multifunktionsmelder Musterwiderspruch Geben Sie auf jeden Fall Ihren Absender und Ihre Mietvertragsnummer an. Fügen Sie ein, wann Sie die Moderniserungsankündigung erhalten haben. Ersetzen Sie „ich“ ggf.  durch „wir“. Sie … weiterlesen

Gründe für die Ablehnung von „Multisensor-Plus“-Rauchmeldern

Im Folgenden listen wir die aus unserer Sicht derzeit bestehenden rechtlichen und sachlichen Argumente gegen den Einbau der „Multisensor-Plus“-Rauchmelder der Vonovia / Techem zusammenfassend auf.  Es wird begründet, warum die Maßnahme keine Modernisierung darstellt und warum Mieter den Einbau nicht dulden müssen.

Eine Rechtsprechung zur Duldungsverpflichtung der „Multisensor-Plus“-Geräte liegt bislang nicht vor. Es ist uns nicht bekannt, dass die Vonovia Mieter auf Duldung verklagt hätte. Es ist dies aber nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft dazu kommen könnte. Die Verweigerung der Duldung ist deshalb nicht ganz ohne Risiko für die Mieter. Dieser Beitrag soll auch für denkbare gerichtliche Auseinandersetzungen Argumente liefern.

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„Spionagerauchmelder“: BIG BROTHER VONOVIA

25-02-19 MV-Vonovia Multisensor Essen anonRauchmelder können Leben retten. Seit dem 1.1.2017 sind sie NRW in allen Wohnungen Pflicht. Damit sie sicher funktionieren, müssen sie jährlich kontrolliert und meist nach 10 Jahren erneuert werden. Das bedeutet für viele Mitte des letzten Jahrzehnts eingebaute Rauchmelder: Jetzt. Die meisten Vermieter bauen nun Modelle ein, die aus der Ferne auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden können, ohne mit dem Datenschutz in Konflikt zu geraten. Dass der Ersatz relativ preiswert geschieht, daran haben die Vermieter ein Eigeninteresse. Denn die Kosten der Erneuerung vorhandener Geräte können nicht auf die Miete aufgeschlagen werden.  Der größte deutsche Vermieter aber will diese Regel umgehen.

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Richterin muss 1200 Seiten prüfen. Prozess zu Vonovia-Abrechnungen beim Amtsgericht Witten

|Update| Nach längeren Verzögerungen fand heute vor dem Amtsgericht Witten der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit unserer Mitglieder, der Eheleute M. (Witten-Heven) gegen die Vonovia (hier ihre Tochtergesellschaft MIRA Grundstücksgesellschaft mbH) statt (Az. 2 C 377 / 20). In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit und Prüffähigkeit von Mieterhöhungen nach instandsetzenden Modernsierungen, den Nachweis von Nebenkosten sowie Wohnungsmängel und Mietminderungen, – alles Fragen, die für die Vonovia und ihre MieterInnen über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung haben. Die gegenseitigen Schriftsätze und ihre Anlagen sollen inzwischen auf über 1200 Seiten angewachsen sein. Ein Urteil wird frühestens im Dezember erwartet. Danach wird mit einem Berufungsverfahren  gerechnet.

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Verdrängungssanierung: MieterInnen in der Röhrchenstraße wehren sich gegen die LEG

Die MieterInnen in der Röhrchenstraße 51 – 53A wehren sich gegen extrem hohe Mietsteigerungen und zum Teil unsinnige und extrem belastende „Modernisierungsmaßnahmen“ durch ihren Vermieter, die LEG Immobilien SE. Bereits vor Beginn der Maßnahmen wurden im grünen Hinterhof ohne Vorankündigung Bäume gefällt und ein Kinderspielplatz beseitigt.  Der MieterInneverein befürchtet für das gesamte Wohngebiet eine starke Anhebung der Mieten und eine Verdrängung der jetzigen BewohnerInnen.  Er fordert ein alternatives Konzept zur behutsamen Sanierung und die Unterstützung der Stadt Witten.

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