Im Folgenden listen wir die aus unserer Sicht derzeit bestehenden rechtlichen und sachlichen Argumente gegen den Einbau der „Multisensor-Plus“-Rauchmelder der Vonovia / Techem zusammenfassend auf. Es wird begründet, warum die Maßnahme keine Modernisierung darstellt und warum Mieter den Einbau nicht dulden müssen.
Eine Rechtsprechung zur Duldungsverpflichtung der „Multisensor-Plus“-Geräte liegt bislang nicht vor. Es ist uns nicht bekannt, dass die Vonovia Mieter auf Duldung verklagt hätte. Es ist dies aber nicht ausgeschlossen, dass es in Zukunft dazu kommen könnte. Die Verweigerung der Duldung ist deshalb nicht ganz ohne Risiko für die Mieter. Dieser Beitrag soll auch für denkbare gerichtliche Auseinandersetzungen Argumente liefern.