Stand: 2.7.2025
1. Alle jetzigen und zukünftigen BewohnerInnen Wittens müssen mit gutem, bedarfsgerechtem und für sie bezahlbarem Wohnraum versorgt und vor Wohnungsnot geschützt werden. Um das zu erreichen, brauchen wir aktuelle Daten und ein gut abgestimmtes Wohnraumversorgungskonzept, das entschlossen umgesetzt wird…
2. Dafür müssen wir die Problemimmobilien und Problemvermieter in dieser Stadt in den Griff bekommen. Wir brauchen eine leistungsfähige Wohnungsaufsichtsstelle mit ausreichend Personal und einem Haushaltstitel für die Finanzierung von Ersatzvornahmen (Reparaturen). Die Stadt sollte die Mietsteigerungen genau beobachten und gegen Mieten, die mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegen, rechtlich vorgehen (§ 5 WiStG). Dazu haben wir einen „Bürgerantrag“ gestellt.
3. Vorrang für den Wohnungsbestand: „Bauen, bauen, bauen“ ist teuer und umweltschädlich. Es kann auch niemals all die preisgünstigen Wohnungen ersetzen, die verloren gehen. Deshalb müssen die Erneuerung und die gerechtere Verteilung des Wohnungsbestandes Vorrang haben. Der Stadtrat sollte eine Wohnraumschutzsatzung beschließen, damit die Stadt gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnungen vorgehen kann. Die Stadt sollte sich auch mehr um die Wohnungsvermittlung kümmern. Zusammen mit der Siedlungsgesellschaft und den Genossenschaften sollte eine Wohnungstauschbörse organisieren. Dies soll bedarfsgerechte Umzüge ermöglichen, ohne dass die Mieten unbegründet steigen.
4. Ergänzend brauchen wir den Neubau von Wohnungen zu günstigen Mieten, die barrierefrei und altengerecht sind, aber auch Sozialwohnungen für Familien. Neues Baurecht sollte nur für Wohnungen geschaffen werden, die tatsächlich den Mangel an günstigen Wohnungen mindern. Kommunale Grundstücke dürfen nur in Erbpacht an gemeinnützige Träger gehen. Grundsätzlich sollte bei allen neuen Bauflächen mehr als 50 % des gesamten Wohnungsbaus durch gemeinnützige Träger und/oder mit Sozialwohnungen erfolgen.
5. Die Stadt Witten will bis 2040 klimaneutral werden. Zugleich müssen die Quartiere dem Klimawandel (Hitze, Starkregen) angepasst werden. Um das ohne finanzielle Überforderung und Verdrängung zu erreichen, brauchen wir eine soziale Klimasanierung, die in den Wohnquartieren ansetzt. Um schnelle Erfolge zu erzielen, Verdrängung zu verhindern und besser an Fördermittel zu kommen, sollte die Stadt prüfen, ob auch förmliche Klimasanierungsgebiete festgesetzt werden. Die Stadt sollte auch soziale Erhaltungssatzungen beschließen. Mit ihnen können mietsteigernde Modernisierungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt und der Kommune Vorkaufsrechte eingeräumt werden.
6. Die städtische Siedlungsgesellschaft sollte zu einem zentralen Instrument für die Sicherung und Schaffung bezahlbaren und klimagerechten Wohnraums in Witten ausgebaut werden. Sie muss in die Lage versetzt werden, vorbildliche Projekte des sozialen Wohnungsbaus zu realisieren und Problemimmobilien zu übernehmen.
7. Es soll in der Stadtverwaltung eine Verwaltungseinheit geschaffen werden, in der die Aufgaben des sozialen Wohnungswesens gebündelt sind. Die Arbeit dieser Verwaltungseinheit sollte von einer ständigen Kommission unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft und der Sozialverbände unter Einschluss des MieterInnenvereins Witten begleitet werden.