Das Amtsgericht München hat einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie das Handelsblatt, die WAZ und die Süddeutsche Zeitung berichteten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.
Mietpreistreiber VONOVIA
MieterInnenverein Witten wirft Konzern vor, ordnungswidrig überhöhte Mieten zu verlangen Der MieterInnenverein Witten wirft dem größten deutschen Wohnungsunternehmen, der Vonovia SE, vor, in der Ruhrstadt Mieten zu verlangen, die oft mehr als ein Drittel über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Konzern nutze Wohnungssanierungen und den hohen Bedarf an familiengerechten Wohnungen, um die örtlichen Mieten insgesamt … weiterlesen

