Betriebskosten: Info-Veranstaltung für LEG-MieterInnen

Keine Zahlung an die LEG ohne vollständige Belege!

Mittwoch, 18. Oktober 2023, 19:00 Uhr
Katholische Kirchengemeinde, Stockumer Str. 17, 58453 Witten

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

Ihre Vermieterin, die LEG Immobilien SE, hat sich für den Aufkauf von immer mehr Wohnungen und die Ausschüttung hoher Dividenden stark verschuldet. Jetzt sind die Zinsen gestiegen. Die LEG braucht mehr Geld, um Schulden abzubauen und weiter Gewinne auszuschütten. Und holen will sie es von den Mietern. Eine Methode, Geld zu machen, sind die hohen und undurchsichtigen Betriebskostenabrechnungen.

Als LEG-Mieterin oder -Mieter haben Sie die Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2022 erhalten, oder die Abrechnung steht bald bevor. Meist verlangt die LEG Nachforderungen und Erhöhungen der Vorauszahlungen.

Bevor Sie zahlen, sollten Sie die Richtigkeit der Abrechnungen prüfen. Dafür müssen Sie die vollständigen Belege anfordern: Rechnungen, Verträge, Zahlungs- und Leistungsnachweise, eventuell Messprotokolle und Schätzgrundlagen. Solange die LEG die vollständigen Nachweise nicht vorgelegt hat, können Sie die Zahlung zurückbehalten. Auch die Vorauszahlungserhöhungen müssen Sie ohne Nachweis gestiegener Kosten nicht zahlen. Zeigen die Abrechnungen und/oder die Belege, dass bestimmte Abrechnungspositionen falsch sind, kann der Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwendungen erheben und dann die Abrechnung korrigieren.

Bei unserer Infoveranstaltung am 18. Oktober zeigen wir, wie wir gemeinsam vorgehen können, um undurchsichtige Abrechnungen und hohe Kosten bei der LEG abzuwehren.

Eine Veranstaltung des MieterInnenvereins Witten und Umgebung e.V.  in Kooperation mit dem MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. und der Rosa- Luxemburg-Stiftung NRW

Mittwoch, 18. Oktober 2023, 19:00 Uhr
Katholische Kirchengemeinde, Stockumer Str. 17, 58453 Witten